Ob ein Grundstück wertvoll ist, hängt in erster Linie davon ab, ob es bebaut werden kann. Entscheidend ist dabei die Raumplanung von Kanton und Gemeinden. So kann der Wert eines Grundstücks steigen, beispielsweise wenn Landwirtschaftsland neu als Bauland eingezont wird; umgekehrt kann der Wert eines Grundstücks sinken, wenn teures Bauland zu «billigem» Landwirtschaftsland umgezont wird.
Gemäss revidiertem Raumplanungsgesetz haben die Kantone bis am 30. April 2019 Zeit, um den Ausgleich von solchen Planungsvorteilen und -nachteilen zu regeln.
Zähes Ringen um Prozente
Das Schaffhauser Parlament will nun die Mehrwertabgabe, die beim Einzonen von neuem Bauland anfällt, bei 30 Prozent festlegen. Diesem Vorschlag der Kommission stimmte das Parlament mit 38 zu 7 Stimmen zu. Der Bund schreibt ein Minimum von 20 Prozent vor. Die Anträge der SVP (20 Prozent) und der AL (60 Prozent) blieben chancenlos. Anders als vom Bund vorgesehen, sollen in Schaffhausen aber auch Umzonungen abgegolten werden. Bei den Umzonungen wollte die SVP ganz auf eine Abgabe verzichten, die SP forderte 25 Prozent. Auch hier obsiegte aber der Antrag der Kommission mit 20 Prozent.
«Mit den beiden Kompromisslösungen beweisen wir, dass wir über die eigenen Grundsätze hinaus in der Lage sind, gemeinsame Lösungen zu finden», sagte Baudirektor Reto Dubach (FDP).
Die Zürcher Lösung
Keine Chance hatte ein Antrag der SP, Aufzonungen ebenfalls mit einer Abgabe abzugelten. Noch sind aber nicht alle Fragen geklärt, das Schaffhauser Parlament wird sich auch an der nächsten Sitzung noch einmal mit der Vorlage befassen müssen.