Nach der Tötung zweier Kleinkinder anfangs Januar in Flaach geriet die involvierte Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde in Winterthur-Andelfingen von vielen Seiten unter Beschuss. Medien und bürgerlichen Parteien warfen der Behörde schwere Fehler vor. (siehe Tabelle). Auch von der Öffentlichkeit wurde die Behörde unter Druck gesetzt. In sozialen Medien wurden Kesb-Mitarbeiter diffamiert. Die Polizei erhöhte daraufhin den Schutz der Kesb in Winterthur.
Anfang Januar verlangte der Zürcher Justizdirektor Martin Graf eine lückenlose Aufklärung des Falles. Als oberste Behörde wolle man genau abklären, ob die Kesb im Fall Flaach Fehler gemacht hätte, sagte der Grüne Justizdirektor gegenüber «Radio SRF».
Die Berichte der Kesb Winterthur-Andelfingen, die für die Familie zuständig ist und derjenige des Bezirksrats, welcher kurz vor Weihnachten eine Klage der Mutter abgewiesen hatte, liegen nun vor.
Kesb erhält Absolution
Die Justizdirektion hat die beiden Bericht zur Kenntnis genommen und kommt zum Schluss, die verantwortliche Kesb habe im Zusammenhang mit den beiden getöteten Kindern in Flaach ZH «nachvollziehbar und vertretbar» gehandelt. Tatsächlich entlastet die Justizdirektion die Kesb in allen Punkten. Zu den einzelnen Kritikpunkten nimmt Justizdirektor Martin Graf wie folgt Stellung:
Auf den ersten Blick ist also alles korrekt abgelaufen. Dennoch soll der Fall noch unabhängig beurteilt werden: «Es ist ein derart wichtiger Fall von solcher Tragweite, dass wir ein unabhängiges Gutachten einfordern», sagt Graf. Zwei Fachpersonen wurden deshalb damit beauftragt, das Handeln der Behörde zu untersuchen. Diese sollen laut Graf den Fall aus neutraler Sicht und mit mehr Distanz beurteilen.