Sie war angeklagt wegen Mordes an ihren siebenjährigen Zwillingen. Doch der Prozess vor dem Bezirkgsgericht Horgen begannt mit einem Geständnis, das sogar den Gerichtspräsidenten Reto Nadig sprachlos machte: Die Angeklagte gestand, an Weihnachten vor sechs Jahren nicht nur ihre Zwillinge erstickt zu haben, sondern zuvor auch schon ihre sieben Wochen alte Tochter. «Das ging mir sehr nahe», sagte Reto Nadig im «Regionaljournal Zürich Schaffhausen». «Diese Totenstille war einer der eindrücklichsten Momente, die ich als Richter erlebt habe.»
Das Urteil der Richter war denn auch eindeutig: Die Mutter wurde wegen mehrfachen Mordes und vorsätzlicher Tötung zu lebenslanger Haft verurteilt.
Schuldsprüche in allen grossen Mordprozessen
Schuldig wegen Mordes war auch das Urteil des Bezirksgerichts Winterthur im Fall des Vaters, der vor drei Jahren seinen fast fünfjährigen Sohn in einem Hotelzimmer mit Beruhigungsmitteln betäubte und dann umbrachte. Und auch der Mann, der im Sommer 2011 auf offener Strasse zuerst seine Frau und dann die Chefin des Sozialamtes erschoss, wurde wegen mehrfachen Mordes verurteilt.
Allerdings hat keiner der Verurteilten seinen Schuldspruch akzeptiert. Alle Urteile wurden an die nächste Instanz weiter gezogen.