In der Schweiz würden immer häufiger «Kinderehen» bei Flüchtlingen festgestellt, hielten Kantonsräte der SVP, BDP und EDU in ihrer Anfrage fest. Zahlen des Statistischen Amts bestätigen nun: Im Kanton Zürich leben sieben verheiratete Frauen zwischen 16 und 18 Jahren. Alle haben sie im Ausland geheiratet, keine von ihnen besitzt einen Schweizer Pass.
Oberstaatsanwaltschaft kann eingreifen
«Eine Ehe, die im Ausland geschlossen wurde, ist in der Schweiz grundsätzlich gültig», sagt Eva Vontobel, Rechtssekretärin beim Amt für Justiz. «Ist jedoch ein Ehepartner minderjährig, dann wird eine Anzeige eingereicht.» Die Oberstaatsanwaltschaft kann in einem solchen Fall beantragen, die Ehe für ungültig zu erklären. In Ausnahmefällen werde aber darauf verzichtet, so Vontobel weiter. Nämlich dann, wenn Kinder mit im Spiel seien und die Frau mittlerweile die Volljährigkeit erreicht habe.
Zwingend ungültig ist eine Ehe, zu der ein Ehepartner gezwungen wurde. «Eine solche Zwangsehe wird in jedem Fall für ungültig erklärt», sagt Vontobel. Die Zürcher Regierung hält in ihrer Antwort aber fest: «Eine Ehe mit Minderjährigen muss nicht zwingend eine Zwangsheirat sein.»