Das gab es noch nie. Ein Betrieb, der zu 100 Prozent dem Kanton Zürich gehört, geht gerichtlich gegen den Kanton vor. Verwaltungsrat und Geschäftsleitung des Elektrizitätswerks des Kantons Zürich wollen vom Verwaltungsgericht prüfen lassen, ob der Vorschlag des Regierungsrates gesetzeskonform ist. Dieser will im Rahmen seines Sparprogramms «Leistungsüberprüfung 2016» das EKZ verpflichten, dem Kanton eine jährliche Dividende abzuliefern.
«Wenn der Kanton ein Teil unseres Gewinns einstreichen will, ist das sein gutes Recht», sagt EKZ-Sprecher Noël Graber. Die nun von der Regierung beschlossene Regelung widerspreche jedoch dem Gesetz.
Tatsächlich gibt es im EKZ-Gesetz widersprüchliche Vorgaben. Einerseits steht, das EKZ müsse keinen Gewinn anstreben. Anderseits erhält der Kanton die Ermächtigung zu entscheiden, wie ein Gewinn verwendet wird. Nun muss also das Verwaltungsgericht entscheiden, ob die vom Regierungsrat beschlossene Regelung diesem Gesetz entspricht oder nicht.
EKZ warnt vor höheren Strompreisen
Sollte der Regierungsrat Recht behalten, hätte dies Auswirkungen für die EKZ-Kunden, sagt Graber «Wir könnten die Gewinne nicht mehr den Kunden vergüten. Dadurch würden die Strompreise steigen». Gemäss EKZ würde die Erhöhung etwa acht Prozent betragen. Für eine vierköpfige Familie würde das Mehrkosten von rund 60 Franken im Jahr verursachen.