Die Mutter wehrte sich dagegen, dass die Zürcher Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchung gegen den ehemaligen Gemeindepräsidenten von Bonstetten und zwei weitere Personen eingestellt hatte.
Der Vater hatte seinen Sohn im Mai 2010 in einem Hotelzimmer in Winterthur erstickt, nachdem sich die Mutter von ihm trennen wollte. Dafür wurde er vom Bezirksgericht Winterthur wegen Mordes zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Mutter lässt nicht locker
In den Augen der Mutter sind die Behörden von Bonstetten für den Tod ihres Sohnes mitverantwortlich. Ebenso eine Psychologin, die ein Gutachten über den Vater verfasst hatte. Sie sah bei dem Mann, der schon seinen älteren Sohn hatte töten wollen, keine Rückfallgefahr. Aufgrund dieses Gutachtens hatten die Behörden dem Vater das Sorgerecht für seinen Sohn zugesprochen.
Das Bundesgericht kommt nun zum Schluss, dass die Mutter gar kein Klagerecht gegen die Behördenmitglieder habe. Und im Fall der Psychologin bestätigt das Bundesgericht das Urteil des Zürcher Obergerichtes, das keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Gutachten und der Ermordung des Kindes sehen konnte.