1999 änderte der Flughafen Zürich das Abflugverfahren von der Piste 28. In der Folge überflogen die Flugzeuge nun das Wohngebiet in Dällikon und Regensdorf und nicht mehr nur das Industriegebiet. Gegen diesen zusätzlichen Fluglärm wehrten sich die Gemeinden bis vor Bundesgericht.
Dieses entschied 2010, dass das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und der Flughafen die Flugrouten anpassen müssen, um die Wohngebiete zu entlasten. Dies geschah schliesslich im Frühjahr 2012: seither drehen die startenden Flugzeuge früher ab. Das BAZL und der Flughafen erachteten das Urteil deshalb als erfüllt und die Sache als erledigt.
Auf Beschwerde nicht eingetreten
Dällikon und Regensdorf beklagen sich aber weiterhin über zuviel Fluglärm über den Wohngebieten. Ausserdem hätten das BAZL und der Flughafen die Änderung der Flugrouten den Gemeinden nie formell mitgeteilt. So habe man den Gemeinden das rechtliche Gehör verwehrt. Deshalb reichten Dällikon und Regensdorf Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein.
Dieses entschied nun: das BAZL und der Flughafen haben tatsächlich einen schwerwiegenden Verfahrensfehler gemacht. Dennoch tritt das Gericht auf die Beschwerde nicht ein. Die Gemeinden hätten es verpasst, ihre Beschwerde rechtzeitig einzureichen, heisst es als Begründung.
Versäumnis der Gemeinden
Schon im Januar 2012 hätten die Gemeinden nämlich gewusst, dass der Flughafen die Flugrouten zu ändern beabsichtigte. Deshalb hätten sich die Gemeinden um konkrete Informationen bemühen müssen. Es sei nicht verständlich, dass die Gemeinden erst mehr als ein halbes Jahr später reagiert hätten.
René Bitterli, Gemeindepräsident von Dällikon, ist enttäuscht von dem Urteil. Die Gemeinden prüfen nun einen Weiterzug ans Bundesgericht.