Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) des Zürcher Stadtparlamentes befasst sich schon länger mit den Abfindungen in der städtischen Verwaltung. Dabei hat sie festgestellt, dass die Verantwortlichen in den Departementen einen grossen Ermessensspielraum haben. RPK-Präsidentin Rebekka Wyler: «Es wird nicht überall gleich gehandhabt, wir denken aber, es ist auch im Sinn des Stadtrates, dass es überall gleich gemacht wird.» Dies gebiete nicht zuletzt die Fairness gegenüber den Angestellten.
Stadträte schenken ein
2013 wurden laut Auskunft der Finanzdirektion der Stadt Zürich Abgangsentschädigungen von rund 3,2 Millionen Franken ausbezahlt. Verglichen mit den letzten Jahren eine Rekordsumme. Kuno Gurtner, Departementssekretär des Finanzdepartementes, betont, dass es sich nicht um einen Trend handle: «In dieser Summe sind auch die Abgangsentschädigungen von Behördenmitgliedern enthalten.» Tritt ein langjähriger Stadtrat zurück - wie 2013 Martin Vollenwyder - wird dies spürbar. Die Höhe der jährlichen Abgangsentschädigungen sei deshalb mehr oder weniger zufällig.
Damit die Ausgaben nicht ins Uferlose wachsen, verlangt die RPK in Zukunft aber eine Obergrenze für Abgangs-Entschädigungen. In welcher Höhe müsse nun diskutiert werden, sagt Wyler weiter. Sie verlangt nun mit einer Motion, dass die gesetzlichen Grundlagen angepasst werden. Ziel ist, dass die Abfindungen und Abgangsentschädigungen tiefer angesetzt und nach einheitlichen Richtlinien ausbezahlt werden.
0,1 Prozent der Lohnsumme
Im Finanzdepartement bringt man dem Anliegen ein gewisses Verständnis entgegen: «3,2 Millionen Franken ist sicher ein grosser Betrag», sagt Kuno Gurtner. «Trotzdem muss man die Zahl im Verhältnis zur Lohnsumme sehen von 2,6 Milliarden Franken.» Abgangsentschädigungen schlagen somit mit gerade mal 0,1 Prozent zu Buche. Sparpotential sieht Gurtner deshalb nicht.