Zum Inhalt springen

Zürich Schaffhausen Geständnis im Zwillingsmord von Horgen

Der Prozess zum sogenannten Zwillingsmord von Horgen hat am Mittwoch am Bezirksgericht Horgen mit einer Überraschung begonnen: die Mutter der Zwillinge hat zugegeben, dass sie ihre Kinder vor fünf Jahren erstickt hat. Und: Sie habe auch schon ihr erstes Kind umgebracht.

Vor fünf Jahren, in der Nacht auf Heiligabend 2007, wurden die fast achtjährigen  Zwillinge, ein Junge und ein Mädchen, umgebracht. Die Mutter geriet in Verdacht, gab bei den Einvernahmen aber nie zu, ihre Kinder getötet zu haben.

2010 wurde die Frau trotzdem vor dem Geschworenengericht wegen Mordes verurteilt. Weil sie damals aber ungenügend verteidigt wurde, muss der Prozess nun vor dem Bezirksgericht Horgen neu aufgerollt werden.

Geständnis unter Tränen

Nun hat die Mutter im Gericht unter Tränen zugegeben, ihre Kinder nacheinander mit einem Kissen erstickt zu haben. Und: sie habe bereits 1999 ihre erste Tochter getötet, als sie sieben Wochen alt war.

Audio
Einschätzungen von Reporterin Dorotea Simeon im Gespräch mit Margrith Meier. (13.12.2012)
04:36 min
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 36 Sekunden.

Ihr Töchterchen sei erkältet gewesen, sagte sie. Es habe geschrien und geschrien. «Ich wollte es nicht töten, ich wollte bloss, dass es ruhig ist», sagte die Beschuldigte. Sie habe das ständige Schreien nicht mehr ertragen.

Kein Hinweis auf Tötung

Laut dem Rechtsmediziner, der damals den Tod des Babys untersucht hatte, seien beim Baby keinerlei äusserlichen Anzeichen von Gewalt zu erkennen gewesen. Ohne Geständnis hätte ein unnatürlicher Tod nicht nachgewiesen werden können.

Erst jetzt werde ihr bewusst, was sie getan habe, sagte die Mutter im Gerichtssaal: «Ich habe drei Kinder zur Welt gebracht und habe ihnen allen das Leben genommen». Weshalb sie ihre Kinder getötet habe, könne sie nicht sagen. Geplant habe sie es nicht, sagte die Frau.

«Unerträgliche Schuld»

Sie habe sich stets eingeredet, dass sie die Taten nicht begangen habe, sagte die heute 39-jährige Angeklagte weiter. «Nun kann ich mit dieser Schuld aber nicht mehr leben.»

Erweiterung der Anklage

Das Geständnis zur Tötung des ersten Kindes hat zur Folge, dass die Staatsanwaltschaft ihre Anklage in den kommenden Tagen ergänzen wird. Auch das bereits ausführliche psychiatrische Gutachten wird nochmals überarbeitet.

Die Verhandlung am Bezirksgericht Horgen wird deshalb erst am kommenden Mittwoch fortgesetzt. Die Plädoyers mit den Anträgen der Zürcher Staatsanwaltschaft, des Privatklägers und der Verteidigung finden voraussichtlich Ende Januar statt.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel