Der Kanton Zürich hat nach Abschluss seines Pilotprojekts mit der elektronischen Überwachung von jugendlichen Straftätern gleich das nächste in der Pipeline: Im Frühling 2017 will er auch gewalttätigen Männern eine Fussfessel verpassen.
Fussfesseln als trügerische Sicherheit
Grundsätzlich könne dies sinnvoll sein, sagt dazu Pia Allemann von der Zürcher Beratungsstelle für häusliche Gewalt. Trotzdem hat sie Bedenken. Sie befürchet, dass die Staatsanwaltschaften auf Druck der Verteidigung nun auch Männer in die Freiheit entlassen könnten, die eigentlich zu gefährlich sind. «Nun haben wir ja diese Fussfesseln», könnte die Verteidigung argumentieren, «dann entlassen wir sie doch früher aus der U-Haft.»
In den 1600 Fällen häuslicher Gewalt, welche jährlich im Kanton Zürich gezählt werden, seien elektronische Fussfesseln nur in Ausnahmefällen wirksam, findet Allemann. Zum Beispiel, wenn der Täter sein Opfer stalkt, dies aber stets abstreitet. Ein GPS-Sender würde ihn schnell überführen und das Gegenteil beweisen. Grundsätzlich sei dem Opfer jedoch mehr geholfen, wenn der Täter eine Therapie mache.
Beim Amt für Justizvollzug kennt man die Bedenken und gibt Entwarnung: «Wir gehen nicht davon aus, dass die elektronische Überwachung in vielen Fällen bei häuslicher Gewalt zur Anwendung kommt», sagt Projektleiter Daniel Schlüsselberger. Wann und in welchen Fällen genau, will der Kanton bis zum Start des Projekts im Frühling noch genau klären.