Der Entscheid des Bezirksgerichts Winterthur, den Mann aufgrund von Videoaufnahmen der Polizei zu verurteilen, geht dem Anwalt des Demonstranten, Viktor Györffy, zu weit: «Das ist ein zu schwerer Eingriff in die Versammlungs- und Meinungsfreiheit und die Privatsphäre dieser Leute.» Es sei zu wenig vorgefallen, um jemanden wegen der Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration zu verurteilen.
Weiterzug wahrscheinlich
Ob sie den Fall definitiv ans Obergericht weiterziehen, entscheiden der Anwalt und sein Mandant nach der gründlichen Prüfung des schriftlichen Urteils. Der Weiterzug scheint aber dennoch beschlossene Sache: «Ich kann mir nicht vorstellen, dass noch eine gute Begründung geliefert wird», sagt Györffi weiter.
Das Bezirksgericht Winterthur erachtete die Videoaufnahmen der Polizei als rechtens. Dies deshalb, weil die Tanzdemo vier Wochen vorher massiv eskaliert war. Mit den Film- und Fotoaufnahmen wurden rund 20 weitere Demonstranten überführt und gebüsst. Diese weiteren Verfahren bleiben sistiert, bis der Präzendenzfall abschliessen beurteilt ist.
Stadtrat will vorwärtsschauen
Unabhängig von der juristischen Aufarbeitung organisiert der Stadtrat Dialoggruppentreffen mit Vertretern aus der Jugendszene, der Kultur und dem Gewerbe. Man habe dabei bewusst darauf verzichtet, die Demonstrationen zu thematisieren, sagt Polizeivorsteherin Barbara Günthard gegenüber dem «Regionaljournal». Es gehe jetzt darum, politische Anliegen aufzunehmen und diese im Stadtrat einzuspeisen. «Dort, wo es begründete Anliegen gibt für neue Freiräume, wollen wir schauen, was wir rasch und unkompliziert verbessern könnten.»
Was konkret besprochen wird, will Barbara Günthard noch nicht sagen: Man wolle zuerst schauen, was politisch möglich sei und dann gemeinsam die Öffentlichkeit orientieren.