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Zürich Schaffhausen Kein automatischer Teuerungsausgleich mehr für Stadtangestellte

Die Angestellten der Stadt Zürich erhalten den Teuerungsausgleich nur noch, wenn die städtische Rechnung keinen Fehlbetrag zeigt. Der Gemeinderat hat eine Änderung des Personalrechtes gutgeheissen. Als «Notbremse» kann der Stadtrat in Zukunft ausnahmsweise keinen Teuerungsausgleich gewähren.

Die Löhne der städtischen Angestellten in Zürich werden künftig nicht mehr automatisch an die Teuerung angepasst. Das Stadtparlament folgte am Mittwoch mit 62 zu 58 Stimmen einem Antrag der Regierung.

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Kein autom. Teuerungsausgleich für Stadtangestellte (30.5.13)
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In Ausnahmefällen die Notbremse ziehen

Im Personalrecht steht neu, dass der Stadtrat bei einem Bilanzfehlbetrag der letzten Jahresrechnung ganz oder teilweise auf die Anpassung an die Teuerung verzichten kann. Die Ausnahmeregelung solle im Sinne einer Notbremse aufgenommen werden, ist die Begründung.

Unterstützt wurde der Antrag von FDP, GLP, CVP und EVP. Es brauche Manövriermasse, hiess es von der FDP. Alles andere sei verantwortungslos. Unter dem Strich schade der Automatismus den Mitarbeitenden mehr, als er nütze, sagte ein CVP-Sprecher. Die SVP wollte sogar noch weiter gehen. Ihrer Meinung nach sollte der Stadtrat bei einem Bilanzfehlbetrag der letzten Jahresrechnung auf den Teuerungsausgleich verzichten müssen.

Links-grün auf verlorenem Posten

Die links-grüne Ratsseite war gegen die Ausnahmeregelung. Die Kaufkraft solle in jedem Fall gewährleistet werden, sagte eine SP-Sprecherin. Eine Aussetzung der Teuerung komme einer Verminderung des Reallohns gleich.

Weiterhin keinen Einfluss auf die Löhne hat eine negative Teuerung. Dies ist explizit im Personalrecht festgehalten. Geht die Teuerung also zurück, kann den Angestellten der Lohn weiterhin nicht gekürzt werden.

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