Den Verzicht, ans Bundesgericht zu gelangen, begründet die IG Airport Taxi mit fehlendem Geld. Zudem wolle man nicht, dass der Streit von vorne beginne.
Ende Oktober hat das Verwaltungsgericht Zürich entschieden, dass ausländische Taxifahrer Gäste am Flughafen Zürich aufnehmen dürfen. Dies zumindest während 90 Tagen pro Jahr. Schweizer Taxibetriebe hatten sich über mehrere Instanzen gegen den offiziellen Zugang für Ausländer gewehrt.
Gleich lange Spiesse für alle
Die Schweizer Taxifahrer fordern nun, dass die ausländischen Berufskollegen die gleichen Kriterien erfüllen müssen wie die Schweizer Fahrer. Das hiesse: einen Fahrtenschreiber führen, Arbeitszeiten kontrollieren, gleich hohe Standplatz-Gebühren und Löhne bezahlen wie die Schweizer sowie die Beförderungspflicht für Kurzfahrten einhalten. Würden diese Regeln bei den ausländischen Taxis nicht durchgesetzt, seien diese gegenüber den Schweizern bevorzugt.
Streit geht weiter
Trotz der Rechtsgültigkeit des Urteils ist der Taxi-Streit damit aber noch nicht beendet. Die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee (IHK) kündigte bereits an, dass sie sich für ein Ende der 90-Tage-Regel einsetzen will.