Der IV-Rentner habe bestimmen wollen, wo es lang gehe. Er habe sehr klare Vorstellungen, wie sich andere zu verhalten hätten und explodiere, wenn dies nicht so laufe, sagte Frank Urbaniok vor Gericht aus.
Er war das Oberhaupt - und damit das Mass aller Dinge.
Der Chefarzt des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes des Kantons Zürich hatte den Beschuldigten zusammen mit einer Mitarbeiterin persönlich begutachtet. Er erklärt die Tat mit den Persönlichkeitszügen des Angeklagten. Schon Jahre vor dem Tötungsdelikt habe er mit Gewalt danach gestrebt, seine Ordnung in der Familie aufrechtzuerhalten.
Dass sich seine Frau von ihm trenne wollte, sei für ihn der Gipfel der Provokation gewesen. «Nun konnte er seine Dominanz nur noch dadurch herstellen, dass er sich zum Herrn über Leben und Tod aufschwang».
Diese Persönlichkeitszüge des Beschuldigten seien zwar ausgeprägt, aber nicht krankheitswertig. Er hätte auch alternative Handlungsmöglichkeiten gehabt, findet der Gerichtspsychiater. Im Urteil von Urbaniok ist er deshalb voll schuldfähig.