Die Frau, die beschuldigt ist, am Neujahrstag 2015 in Flaach (ZH) ihre beiden Kinder getötet zu haben, ist tot. Als Todesursache steht Suizid im Vordergrund, wie die Zürcher Direktion der Justiz und des Innern mitteilte. Die Frau wurde am Mittag entdeckt. Wie üblich bei aussergewöhnlichen Todesfällen leitete die zuständige Staatsanwaltschaft eine Untersuchung ein und ordnete eine Obduktion an.
Ihr fünfjähriger Bub und das zweijährige Mädchen waren am Neujahrstag 2015 mutmasslich von ihrer 27-jährigen Mutter in der Familienwohnung erstickt worden. Die Frau alarmierte selbst die Polizei. Der Vater war am Tattag nicht anwesend: Er sass wegen Vermögensdelikten im Gefängnis.
Konflikt mit der KESB
Dem Tötungsdelikt ging ein schwerer Konflikt der Familie mit der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) voraus. Diese hatte die vorübergehende Unterbringung der Kinder in einem Heim verfügt, nachdem die Eltern wegen Betrugsverdachts Anfang November verhaftet wurden. Ausserdem waren Gefährdungsmeldungen bezüglich der Kinder eingegangen.
Auch nach der Entlassung der Mutter aus der Haft einige Tage nach der Festnahme sollten die Kinder im Heim bleiben, bis alle nötigen Abklärungen getätigt sein würden. Über die Feiertage durften sie zwei Wochen bei der Mutter verbringen, hätten aber Anfang Jahr wieder zurückgebracht werden sollen.
Politische Diskussion
Das tragische Ereignis stiess eine öffentliche Aggressionslawine gegen die KESB los – bis hin zu Morddrohungen gegen Mitarbeitende. Die Behörde hatte Anfang 2013 die vorher zuständigen Vormundschaftsbehörden abgelöst, in denen Laien tätig waren.
Auch die Politik befasste sich mit dem Fall. Das Zürcher Kantonsparlament lehnte eine gesetzliche Grundlage für einen KESB-Pikettdienst ab, wie Grüne und CSP verlangt hatten. Die Geschäftsprüfungskommission bescheinigte den KESB generell gute Arbeit mit verbesserungswürdiger Kommunikation.
Die Direktion der Justiz und des Innern erklärte nach einer Überprüfung, die KESB Winterthur-Andelfingen habe im Fall der Familie in Flaach «nachvollziehbar und vertretbar» gehandelt.