Bund und Kantone haben am Freitag im Rahmen der zweiten Asylkonferenz einstimmig vereinbart, wie sie den Asylbereich in der Schweiz neu organisieren und die Verfahren beschleunigen wollen. Das Grundprinzip lautet: Wer Sonderleistungen erbringt, wird dafür belohnt.
Weniger Asylbewerber für den Kanton Zürich
Der Kanton Zürich profitiert vom neuen System. Denn als Sonderleistungen gelten unter anderem Bundesasylzentren und Auschaffungen. Für das Bundeszentrum in der Stadt Zürich, in dem die neuen schnellen Verfahren seit Januar 2014 getestet werden, und für die Ausschaffungsflüge vom Zürcher Flughafen wird der Kanton neu kompensiert. «Pro Jahr dürften wir rund 300 bis 400 Asylbewerber weniger aufnehmen müssen», sagt Sicherheitsdirektion Mario Fehr gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen».
Kommt hinzu: Der Bund übernimmt neu die vollen Kosten für die Ausschaffungsflüge. Bisher erhielt der Kanton vom Bund nur einen Bruchteil der Ausgaben zurückerstattet. Sicherheitsdirektor Mario Fehr ist deshalb sehr zufrieden mit dem neuen System. Denn: «Wir werden jetzt angemessen entschädigt.»
Zusätzliches Bundes-Asylzentrum
Für die Entschädigung muss der Kanton aber auch Zusatzaufgaben übernehmen. So muss der Kanton bis spätestens 2018 ein zweites Bundesasylzentrum einrichten. Wo dieses entstehen soll, ist noch nicht klar. «Wir werden dies in den nächsten Jahren im Dialog mit den Gemeinden herausfinden», sagt Mario Fehr. Den genauen Zeitplan will er noch nicht bekanntgeben.