Zum Inhalt springen

Zürich Schaffhausen Neues Urteil in der BVK-Affäre

Weil er sich als Anlagechef der Zürcher Beamtenversicherungskasse BVK während Jahren von Geschäftsfreunden bestechen liess, ist er am Mittwoch vom Obergericht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden.

Audio
Neues Urteil in BVK-Affäre (27.8.2014)
03:30 min
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 30 Sekunden.

Das Obergericht sprach den 59-jährigen Ex-Beamten der passiven Bestechung, der ungetreuen Amtsführung, der Geldwäscherei (alles mehrfach begangen) und der Verletzung des Amtsgeheimnisses schuldig. Freigesprochen wurde er bezüglich eines Darlehens, welches das Gericht nicht als Bestechung wertete.

Der ehemalige Anlagechef der BVK hatte während Jahren von Geschäftsfreunden Geld und Geschenke entgegengenommen und ihnen dafür lukrative

Vermögensverwaltungsaufträge zugeschanzt.

«Schiere Geldgier»

Zweieinviertel Jahre seiner Strafe hat er bereits abgesessen, in Untersuchungshaft und seit dem vorinstanzlichen Urteil im vorzeitigen Strafvollzug. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe bekam er vom Obergericht eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen aufgebrummt. Und er muss dem Staat 200'000 Franken zurückzahlen.

Das Gericht stufte das Verschulden des Angeklagten als sehr schwer ein. Er habe ein «ausserordentlich langes, planmässiges kriminelles Engagement» an den Tag gelegt, sagte der Gerichtsvorsitzende bei der Urteilseröffnung. Der Beschuldigte sei sehr raffiniert vorgegangen, um ein «System der Günstlingswirtschaft und Korruption» aufzubauen.

Angesichts seines «ausgezeichneten Jahreslohnes» sei das Verhalten des für die Anlage des BVK-Vermögens zuständigen Beamten umso unverständlicher. Er habe «aus schierer Geldgier» gehandelt, sagte der Richter.

Der kantonalen Pensionskasse BVK sei ein gewaltiger Imageschaden entstanden. Das Vertrauen vieler Bürger in einen Staat ohne Korruption habe Schaden genommen.

Obergericht: «Er war ein Beamter»

Die mehrtägige Berufungsverhandlung vor Obergericht hatte im Juni 2014 stattgefunden. Der ex-BVK-Anlagechef sagte damals, er bekenne sich zu seinen Taten, fordere aber eine mildere Strafe. An ihm habe das Bezirksgericht Zürich ein Exempel statuiert.

Wegen ungetreuer Amtsführung und passiver Bestechung könne sein Mandant gar nicht verurteilt werden, hatte sein Anwalt argumentiert. Seit 2004 sei er nämlich kein Beamter mehr gewesen.

Dem widersprach das Obergericht. Er sei durchaus ein Beamter gewesen als Angestellter einer unselbstständigen Anstalt des öffentlichen Rechts. Heute wäre dies anders, weil die BVK mittlerweile verselbstständigt worden ist.

Der 59-Jährige hatte sich laut Gericht mit 1,2 Millionen Franken bestechen lassen. Zudem seien ihm 300'000 Franken in Aussicht gestellt worden. Er habe der BVK einen Vermögensschaden von 43,5 Millionen Franken verursacht und einem Geschäftsfreund einen unrechtmässigen Vermögensvorteil von 2,2 Millionen Franken verschafft.

Teilbedingte Freiheitsstrafen für Mitangeklagte

Zwei der Mitangeklagten, die den ehamaligen Anlagechef bestochen hatten, wurden - wie von der Vorinstanz - zu teilbedingten Freiheitsstrafen von zweineinhalb Jahren verurteilt. 10 Monate müssen sie absitzen, 20 Monate wurde auf Bewährung ausgesprochen. Einer der Mitangeklagten kommt mit einer bedingten Geldstrafe davon, das Bezirksgericht hatte noch eine bedingte Freiheitsstrafe ausgesprochen.

Für die beiden zu Freiheitsstrafen Verurteilten legte das Obergericht sogenannte Ersatzforderungen von zusammen gegen 2 Millionen Franken fest, also Geld, das dem Staat abgeliefert werden muss. Diese Beträge würden nach dem sozialethischen Gedanken festgelegt, dass sich strafbares Verhalten nicht lohnen darf, sagte der Gerichtsvorsitzende.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel