Die Richter des Bezirksgerichts Pfäffikon haben es als erwiesen angesehen, dass der 60jährige Kosovare seine Ehefrau «bestraft» hat. Dafür, dass sie die jahrelange Unterdrückung und Gewalt des despotischen Patriarchen nicht mehr hinnehmen wollte und die Scheidung anstrebte.
Der Verurteilte hatte sich im Kosovo eine Pistole besorgt und dann am Mittag des 15. August 2011 die Ehefrau mitten im Dorf abgepasst und ihr dreimal in den Kopf geschossen.
Niederes Motiv: Morde aus Rache
Danach hatte er vor dem Sozialamt auf die Chefin des Sozialdienstes gewartet und auch sie mit einem gezielten Kopfschuss getötet. Auch in diesem Fall entschieden die Richter auf Mord. Die Chefin des Sozialdienstes habe sterben müssen, weil sie die Ehefrau in ihrem Unabhängigkeitsbestreben unterstützte. Zudem gewährte sie dem IV-Rentner nicht mehr Geld als gesetzlich vorgesehen.
Die Tat sei skrupellos und kaltblütig gewesen, sowohl beim Motiv wie auch bei der Ausführung, begründete das Gericht sein Urteil.
Er hat die beiden Frauen gehasst und sie aus Rache getötet.
Das Gericht verurteilte den Mann zu lebenslanger Haft. Denn Gründe für eine Strafmilderung habe es keine gegeben. Sein kultureller Hintergrund - die Herkunft aus dem Kosovo - liess das Gericht nicht gelten.
«Der Täter lebte seit 25 Jahren in der Schweiz, er wusste, dass seine Taten nicht toleriert würden.» Und ein Gutachten befand, er sei voll schuldfähig.
Familie lebte in Angst
Auf der anderen Seite gebe es einige Gründe für eine harte Strafe. Der Täter habe die Familie seit langem bedroht. «Die Ehefrau lebte in ihren letzten Tagen in ständiger Angst.» Dazu habe der Täter keine Reue gezeigt. Die Entschuldigung am zweitletzten Prozesstag nahmen die Richter ihm nicht ab.
Mit seinem Urteil folgte das Bezirksgericht Pfäffikon den Anträgen des Staatsanwalts. Auch die Wünsche der erwachsenen Kinder des Beschuldigten werden damit erfüllt: Sie hatten ausrichten lassen, ihr Vater – der Mörder ihrer Mutter – verdiene das Verdikt «lebenslänglich».
Der Verteidiger hatte die Mord-Qualifikation bestritten und eine Einstufung als vorsätzliche Tötung verlangt. Einen konkreten Strafantrag stellte er nicht.