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Zürich Schaffhausen Rekurs gegen Kunsthaus-Neubau kommt vor Gericht

Das Zürcher Kunsthaus und die Stadt Zürich akzeptieren, dass die Stiftung Archicultura das Recht hat, Rekurs gegen den Neubau einzulegen. Die Rekursberechtigung war umstritten, weil die Stiftung ihren Sitz in Luzern hat. Das Rekursverfahren verzögert den Baustart des Neubaus und führt zu Mehrkosten.

Die Luzerner Stiftung Archicultura hat gegen die Baubewilligung des Erweiterungsbaus Rekurs eingelegt. Das Gebäude sei ein «städtebaulicher Frevel».

Bloss: Ob die Stiftung mit Sitz in Luzern überhaupt rekursberechtigt ist, war lange umstritten. Das Baurekursgericht fand Nein, das Verwaltungsgericht sagte Doch. Nun haben sich das Kunsthaus und die Stadt Zürich entschieden, das Urteil des Verwaltungsgerichts zu akzeptieren und es nicht ans Bundesgericht weiterzuziehen. Dies sei «der direkteste Weg zu einer rechtskräftigen Baubewilligung», schreibt die Stadt Zürich in ihrer Mitteilung.

Nun muss das Baurekursgericht entscheiden, ob die Baubewilligung trotz des Rekurses erteilt werden kann. Stadt und Kunsthaus geben sich optimistisch, dass der Rekurs abgelehnt wird. Wann mit dem Erweiterungsbau begonnen werden kann, ist zur Zeit noch unklar. Sicher ist, dass es für eine Eröffnung 2017 knapp wird.

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