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Zürich Schaffhausen Rolf Erb erwartet Obergerichts-Urteil

Am Mittwochmorgen fällt das Zürcher Obergericht im Berufungsprozess das Urteil gegen Rolf Erb, den früheren Chef der Winterthurer Erb-Firmengruppe.

Es ist der grösste Wirtschaftsprozess seit der Swissair-Pleite: Die Staatsanwaltschaft wirft dem 62-jährigen Rolf Erb vor, er habe Bilanzen gefälscht und seine Gläubiger geschädigt. Ihnen schuldet Erb astronomische 6,5 Milliarden Franken. Die Anklage fordert zehn Jahre Gefängnis wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung und mehrfacher Gläubigerschädigung.

Erb will einen Freispruch

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Vor dem Urteil im Erb-Prozess (15.1.14)
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Die Verteidigung von Rolf Erb plädiert dagegen auf Freispruch. Erb selber betonte bei der fünftägigen Berufungsverhandlung im Herbst vor dem Zürcher Obergericht mehrfach, er sei unschuldig. Er habe «nicht im Traum» daran gedacht, dass die Erb-Gruppe - ein weitverzweigtes Firmengeflecht - untergehen könnte. Deshalb könne man ihm nichts Unerlaubtes vorwerfen.

Bezirksgericht: Acht Jahre Gefängnis

Das Bezirksgericht Winterthur hatte die Sache anders gesehen: Es hatte Rolf Erb im März 2012 schuldig gesprochen und ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Nun hat das Zürcher Obergericht den Schuldspruch bestätigt. Die Strafe fällt mit sieben Jahren aber etwas geringer aus.

Das Bezirksgericht hatte auch die Einziehung von Vermögenswerten wie etwa dem Schloss Eugensberg verlangt. Erb hatte dieses kurz vor dem Zusammenbruch der Erb-Gruppe Ende 2003 noch seinen damals knapp einjährigen Zwillingen überschrieben. Sowohl die Staatsanwaltschaft wie auch Erbs Verteidigung hatten den Fall weitergezogen.

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