Der Beschuldigte des ersten grossen Sexting-Prozesses in der Schweiz ist am Mittwoch mit einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren bestraft worden. Das Bezirksgericht Horgen ZH sprach ihn wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung, sexueller Handlungen mit Kindern, teilweise versuchter Nötigung und Pornographie schuldig.
Der Vollzug wird zugunsten einer Massnahme in einer Einrichtung für junge Erwachsene aufgeschoben. Der Beschuldigte aus dem Kanton Basellandschaft hatte von mehreren Mädchen hunderte von Nacktbildern und Videos erpresst. Er drohte ihnen damit, ihre Bilder zu veröffentlichen. Gleichzeitig versprach er ihnen, die Aufnahmen zu löschen, wenn sie ihm neue schickten.
Genugtuung für jüngstes Opfer
Ein Mädchen hatte sogar Sex mit ihm, in der Hoffnung, dass er sein Versprechen einhalte. Ihr muss der 22-Jährige 25'000 Franken Genugtuung zahlen. Der Mann hatte die Taten vor Gericht zugegeben. Allerdings wies er den Vergewaltigungsvorwurf zurück - es habe sich um einvernehmlichen Sex gehandelt.
Der zuständige Staatsanwalt hatte eine sechsjährige Gefängnisstrafe gefordert. Das jetzige Urteil sei deshalb viel zu tief, erklärte er gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen». Der Staatsanwalt will das Urteil deshalb ans Obergericht weiterziehen.