Versicherungen dürfen keine Sozialdetektive einsetzen. Zu diesem Schluss ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Oktober gekommen. Er urteilte über den Fall einer 62-jährigen Zürcherin. Eine Unfall-Versicherung hatte vermutet, dass die Frau zu Unrecht eine IV-Rente bezieht und einen Detektiv auf sie angesetzt. Dies verstosse gegen das Recht auf Schutz des Privatlebens, urteilten die Richter in Strassburg. In der Schweiz fehle die rechtliche Grundlage, damit Versicherungen Sozialdetektive einsetzen können.
Verunsicherung in Zürcher Gemeinden
Das Urteil aus Strassburg sorgte in Zürcher Gemeinden für einigen Wirbel. Dürfen Gemeinden nun im Kampf gegen Sozialmissbrauch auch keine Sozialdetektive mehr einsetzen? Diese Frage stellten FDP- und SVP-Kantonsräte in einem politischen Vorstoss der Zürcher Regierung.
Urs Grob von der zuständigen Sicherheitsdirektion nimmt den Gemeinden nun die Zweifel. «Den Fall, den der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte behandelt hat, betrifft das Unfallversicherungsrecht des Bundes. Im Kanton Zürich werden die Sozialdetektive jedoch eingesetzt zur Missbrauchsbekämpfung in der Sozialhilfe.» Und im Sozialhilfegesetz sei der Einsatz von Inspektoren geregelt, so Grob.
Erleichterung und Bestätigung
Die Stadt Zürich setzt im Kampf gegen den Sozialhilfemissbrauch Sozialdetektive ein und sieht sich in ihrer Praxis bestätigt. Michael Rüegg vom Stadtzürcher Sozialdepartement sagt: «Wir haben uns nach dem Urteil aus Strassburg gefragt, ob unsere Mittel gesetzeskonform sind.» Die klaren Worte der Zürcher Regierung würden nun aber die eigenen Erkenntnisse stützen.