Das Kantonsspital Schaffhausen ist sanierungsbedürftig. Die notwendigen Investitionen werden auf 240 Millionen Franken geschätzt. Zuständig wäre dafür zur Zeit noch der Kanton Schaffhausen. Er ist Besitzer der Spitalliegenschaften. Doch das soll sich nach dem Willen der Regierung ändern.
Die Spitäler in der Verantwortung
Die Regierung will den Spitälern die Eigentumsrechte an den Liegenschaften übertragen und ihnen das Land im Baurecht abgeben. Damit wären die Spitäler selber für den Unterhalt und die Sanierung der Gebäude zuständig.
Hintergrund dieses Schrittes ist einerseits die Finanzknappheit des Kantons Schaffhausen. Um das geplante Projekt eines Neubaus zu realisieren, wäre in Schaffhausen wohl eine Sondersteuer nötig gewesen.
Anpassung an das KVG
Eine Rolle spielen aber auch die neuen Grundsätze der Spitalfinanzierung, wie sie im Krankenversicherungsgesetz festgeschrieben sind. Diese sehen vor, dass die Spitäler ihre Investitionen aus den Tarifeinnahmen berappen.
Da die Reserven der Spitäler Schaffhausen für ein so grosses Projekt nicht reichen, müssten sie für die Realisierung des Neubaus zusätzlich Geld am Finanzmarkt aufnehmen. Dies ist aber nur möglich, wenn ihnen die Liegenschaften gehören.
Politische Schritte nötig
Für die Eigentumsübertragung ist eine Änderung des Spitalgesetzes nötig. Die Schaffhauser Regierung hat die Anpassung vorgenommen und legt sie dem Kantonsrat vor. Dieser soll bis im Spätsommer 2015 über die Vorlage entscheiden. Wird dagegen das Referendum ergriffen, hat das Volk das letzte Wort. Mit dem geplanten Neubau können die Spitäler Schaffhausen frühestens 2019 beginnen.