An der Leonhardstrasse oberhalb des Centrals in Zürich machte sich Stadtrat Richard Wolff am Dienstagmorgen an die Arbeit. Der Fahrradstreifen dort ist einer von 40, die bis Ende 2015 rot eingefärbt werden. «Ich bin überzeugt, dass die Rot-Einfärbungen bei Gefahrenstellen einen Beitrag leisten, um die motorisierten Verkehrsteilnehmenden beim Queren von Radstreifen auf vortrittsberechtigte Velofahrende aufmerksam machen», lässt sich der Polizeivorsteher in einer Medienmitteilung zitieren.
Bisher fehlte für eine solche rote Markierung von Velostreifen die gesetzliche Grundlage. Seit dem 1. Januar 2014 hat das Bundesamt für Strassen ASTRA nun die nötigen Weichen dazu gestellt. Unter anderem hatte auch die Stadt Zürich mit ihren Erfahrungen aus einem Pilotversuch im Jahr 2011 dazu beigetragen, dass der Bund nun solche Rot-Einfärbungen zulässt.
Je seltener, desto besser
Von der neuen Möglichkeit möchte die Stadt Zürich aber nur zurückhaltend Gebrauch machen. Ein zu häufiger Einsatz würde deren Wirkung mindern, ist der Stadtrat überzeugt. So dürften nur jene Stellen rot eingefärbt werden, «wo eine erhöhte Gefahr besteht, dass der motorisierte Verkehr das Vortrittsrecht des Radfahrers missachtet». Und eine Markierung sei explizit nur in Verzweigungs- und Einspurbereichen möglich, hält der Stadtrat in seiner Mitteilung weiter fest.