Die Kantonspolizei Zürich hat im letzten Dezember Überwachungstechnologie – sogenannte Staatstrojaner – im Wert von rund einer halben Million Franken bestellt. Der Einsatz der Software ist rechtlich umstritten.
Die Kapo-Medienstelle bestätigte am Dienstagabend Medienberichte über die Software-Anschaffung. Diese sei «auf normalem Weg» erfolgt, nämlich auf Anordnung der Sicherheitsdirektion und bewilligt durch das Zwangsmassnahmengericht.
Der Einsatz von technischen Überwachungsmassnahmen sowie die Kommunikationsüberwachung seien in der Strafprozessordnung geregelt.
Spionieren oder kapitulieren?
Eingesetzt werde die Software in konkreten Strafverfahren. Eine flächendeckende Überwachung verschlüsselter Bereiche im Internet stehe nicht zur Diskussion. Die Anschaffung der Überwachungssoftware geht laut Kapo zurück auf zwei Verfahren von 2013. Die Strafverfolgungsbehörden hatten sich mit schwerer Drogenkriminalität und Geldwäscherei zu befassen.
Trotz dieser Begründung kritisiert der St. Galler Oberstaatsanwalt Thomas Hansjakob das Vorgehen der Zürcher Polizei. «Für ein solches Zwangsmittel fehlt die gesetzliche Grundlage.» Solange diese Grundlage nicht gegeben sei, müsse man als Strafverfolgungsbehörde halt riskieren, dass ihr einige Täter durch die Lappen gingen, sagt der Oberstaatsanwalt im «Regionaljournal Zürich Schaffhausen».
Die Zürcher Behörden bleiben aber dabei: In diesen Fällen sei die Überwachung mit dieser speziellen Software die sinnvollste Methode gewesen, sagt Urs Grob, Sprecher der kantonalen Polizeidirektion auf Anfrage und: Man werde in ähnlich gelagerten Fällen wieder so vorgehen.