Bruno Baeriswyl hält in seinem Bericht fest: Die Universität Zürich hat rechtswidrig gehandelt. Diese hatte im Zuge der Affäre Mörgeli Telefon- und E-Mail-Daten vieler Universitätsmitarbeitenden an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Diese Informationen führten schliesslich zum Strafverfahren gegen die mutmassliche Informantin Iris Ritzmann.
Die privaten Interessen der betroffenen Personen seien in diesem Fall aber höher zu gewichten als die Interessen der Strafverfolgungsbehörden, sagt der Datenschutzbeauftragte im «Regionaljournal Zürich Schaffhausen». Bruno Baeriswyl: «Für die Auswertung der Daten verfügte die Universität über keine Rechtsgrundlage.»
Universität will Datenschutz verbessern
Die Universität müsse nun Massnahmen treffen, dass sich solche Ereignisse nicht wiederholen würden, fordert Baeriswyl. Die Universitätsleitung entschuldigte sich in einer ersten Stellungsnahme bei den betroffenen Studierenden und Mitarbeitenden und kündigte Massnahmen zur Verbesserung des Datenschutzes an. Unter anderem will sie einen eigenen Datenschutzdelegierten einsetzen.
Die Universität betont, dass sie sich verpflichtet gefühlt habe, die Daten an die Staatsanwaltschaft weiterzugeben. Diese habe die Weitergabe verlangt. Das Verhalten der Staatsanwaltschaft kritisiert Bruno Baeriswyl ebenfalls.