Da ist es nun also: Das Massnahmenpaket des Kantons Zürich zur Unternehmenssteuerreform, USR III. Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) hat am Donnerstagnachmittag die Eckwerte präsentiert. Neben den national beschlossenen Massnahmen möchte er den Gewinnsteuersatz des Kantons von 8 auf 6 Prozent senken. Es handle sich um eine «massvolle» Reduktion, betonte der Regierungsrat. Sie sei nötig, um die Position des Kantons Zürich im interkantonalen Vergleich halten zu können.
Tiefere Steuern bedeuten weniger Einnahmen
Zusammen mit den Gewinnsteuern von Bund und Gemeinden sinkt die Steuerbelastung für die Unternehmen von heute 21,15 Prozent auf 18,2 Prozent (Berechnung Stadt Zürich). Dank der tieferen Gewinnsteuer sollen auch jene Unternehmen ihren Standort im Kanton Zürich behalten, die ihre bisherigen Privilegien verlieren.
Wenn die Steuerbelastung für die Unternehmen sinkt, nehmen auch die Steuereinnahmen von Kanton und Gemeinden ab. Wie gross diese Einnahmeausfälle schliesslich sein werden, lasse sich erst grob abschätzen, hiess es an der Medienkonferenz. Gemäss Annahmen des Kantons Zürich werden 285 bis 325 Millionen Franken jährlich in seiner Kasse fehlen. Die Gemeinden trifft es noch stärker: Sie müssen gemäss dieser Prognose mit Ausfällen von 360 bis 415 Millionen Franken rechnen.
Die Städte Zürich und Winterthur trifft es besonders
Die Städte Zürich und Winterthur haben bereits eigene Schätzungen gemacht, was die angekündigte Senkung der Gewinnsteuer im Kanton für sie bedeutet:
- Die Stadt Zürich rechnet vor, dass sie dadurch mindestens 180 Millionen Franken weniger Steuern pro Jahr einnimmt. Dies werde «massive Auswirkungen» zur Folge haben.
- Die Stadt Winterthur rechnet mit Ausfällen von 20 Millionen Franken jährlich. Der Stadtrat stehe den Vorschlägen der Regierung deshalb «kritisch» gegenüber, sagt Finanzvorsteherin Yvonne Beutler (SP).
Alle Möglichkeiten der Reform nutzen
Die tieferen Gewinnsteuern sind nur eine Massnahme, die der Kanton Zürich im Zusammenhang mit der USR III umsetzen möchte. National- und Ständerat haben neben den zwingenden Bestimmungen auch freiwillige Abzüge in das Reformpaket aufgenommen. Finanzdirektor Ernst Stocker will sie alle zulassen: Von der Patentbox über die zinsbereinigte Gewinnsteuer und Abzüge für Forschung und Entwicklung.
Geht es nach der Regierung, soll die neue Unternehmensbesteuerung im Kanton Zürich per 1. Januar 2019 in Kraft treten. Zunächst muss das Paket noch vom Kantonsparlament verabschiedet werden und auch eine Volksabstimmung ist möglich.