In den Baukommissionen sitzen Experten wie Architekten oder Ingenieure. Sie beraten die Stadt bei Bauprojekten und entscheiden mit, wenn es um die Vergabe von Aufträgen geht. Deshalb schreibt das Gesetz auch vor, dass ein Mitglied einer Baukommission in den Ausstand treten muss, wenn es in irgendeiner Weise mit den Firmen verbunden ist, die bei einem Bauprojekt berücksichtigt werden.
Uster will es nun gar nicht mehr so weit kommen lassen: Bereits bei der Zusammensetzung einer Baukommission sollen die in Frage kommenden Architektinnen, Ingenieure, Spezialistinnen und Politiker alle Interessensbindungen offen legen. Sie unterschreiben einen Vertrag und geben an, für welche Firmen sie oder ihre Verwandten arbeiten. Und sie verpflichten sich, keinen Auftrag anzunehmen, welcher mit den Bauprojekten in Verbindung steht.
Vorbeugen statt reagieren
Mit dem neuen Reglement reagiere Uster auf Vorfälle in anderen Regionen, wo es zu Interessenkonflikten gekommen sei, die in den Medien zu negativen Schlagzeilen geführt hätten, schreibt die Stadt in ihrer Mitteilung.
In Uster selbst sei es zu keinen Unregelmässigkeiten gekommen, betont Stadtrat Werner Egli gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen». «Aber es stehen grosse Bauprojekte an wie das Schulhaus Krämeracker oder die Sanierung des Hallenbads», sagt Egli. Zudem würden ältere Mitglieder von Baukommissionen ausscheiden und die Bauprojekte würden immer komplizierter. Mit dem neuen Reglement gehe man über die gesetzlichen Vorschriften hinaus. «Wir hoffen, so auch zum Vorbild für andere Gemeinden zu werden.»
Vorbild? Eher nein!
Victor Gähwiler, Gemeindepräsident von Uster und Vizepräsident des Verbands der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich ist jedoch skeptisch: «Ich habe auch schon von Problemen mit Interessensbindungen gehört, aber meiner Meinung nach löst man diese am Besten übers Gespräch.» Besonders in kleinen Gemeinden könnten zu viele Regeln dafür sorgen, dass sich keine Freiwilligen für die Baukommissionen mehr finden.
Allerdings könnte es sein, dass den Gemeinden die neuen Regeln bald vom Kanton vorgeschrieben werden. Regierung und Parlament arbeiten im Kanton Zürich nämlich an einem neuen Gemeindegesetz. Und darin steht, dass alle Behördenmitglieder verpflichtet sind, ihre Interessensbindung offen zu legen