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Die Schaffhauser Regierung sitzt an einem Tisch und stellt ihr Sparpaket vor.
Legende: Die Schaffhauser Regierung als sie im September 2014 ihr grosses Entlastungspaket vorstellte. SRF

Zürich Schaffhausen Volk entscheidet über Sparmassnahmen und höhere Steuern

Gleich zu fünf Vorlagen müssen sich die Stimmberechtigten des Kantons Schaffhausen am 3. Juli äussern. Es handelt sich um Massnahmen aus dem grossen Entlastungsprogramm EP14. Im Kantonsrat waren diese fünf Gesetzesänderungen so umstritten, dass nun das Volk das letzte Wort hat.

Um 40 Mio Franken will die Schaffhauser Regierung den Staatshaushalt verbessern. Über die meisten Kürzungen konnte sie in eigener Kompetenz entscheiden. Bei der Volksabstimmung am 3. Juli geht es nun um jene Bereiche, die eine Gesetzesänderung nach sich ziehen. Kommen die Vorlagen durch, bringt das dem Kanton 5,2 Mio Franken ein und den Gemeinden 6 Mio Franken.

1. Reduktion der Prämienverbilligung

Fast ein Drittel der Schaffhauser Bevölkerung bezieht mittlerweile kantonale Beiträge zur Verbilligung der Krankenversicherung. Die heutige Regelung sei im Vergleich zu anderen Kantonen viel zu grosszügig angelegt, findet die Regierung und will eine Korrektur. Der Kanton und die Gemeinden zahlten 2015 Beiträge von knapp 23 Mio Franken. Vor vier Jahren nahm der Regierungsrat schon einmal einen Anlauf für eine Kürzung, scheiterte dann aber an der Urne.

2. Gebühren für schulische Freifächer

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Die Mittelstufenschülerinnen und -schüler an der Schaffhauser Kantonsschule sollen in Zukunft nur noch ein Freifach gratis belegen können. Jedes weitere kostet mindestens 100 Franken pro Schuljahr. Beim Musikunterricht sind es gar 500 Franken. Freifächer, die von anderen öffentlichen und privaten Schulen angeboten werden und nicht zwingend sind für die Studienvorbereitung, sollen immer gebührenpflichtig sein.

3. Weniger Geld für die Pflege

Wer nach einem Spitalaufenthalt eine Übergangspflege benötigt, soll nur noch 14 Tage lang Kostenbeiträge des Kantons erhalten. Bisher war dies während 60 Tagen der Fall. Für die Patientinnen und Patienten bedeutet dies: Sie müssen zusätzliche 21.60 Franken pro Pflegetag übernehmen.

4. Ehepaare sollen höher besteuert werden

Die Berechnung der Steuern für Verheiratete ist heute so angelegt, dass sie gegenüber getrennt besteuerten Konkubinatspaaren nicht benachteiligt werden. Es käme sonst zur sogenannten Heiratsstrafe. Diesen Bonus will der Kanton Schaffhausen nun aber korrigieren. Für ihn und die Gemeinden bedeutet es 2,4 Mio Franken zusätzliche Einnahmen. Für Ehepaare heisst es, dass sie höhere Steuern zahlen: Für ein Ehepaar in der Stadt Schaffhausen mit einem steuerbaren Einkommen von 100'000 Franken macht es knapp 200 Franken zusätzlich aus.

5. Höhere Steuern bei Kapitalabfindungen

Wer sich Geld aus der Pensionskasse auszahlen lässt – zum Beispiel für den Kauf eines Hauses –, soll dem Staat mehr abgeben müssen. Die bisherige Besteuerung von Kapitalabfindungen hält der Regierungsrat im Vergleich zu anderen Kantonen für zu günstig. Im Kanton Schaffhausen wird die Steuer heute zu einem Fünftel des normalen Steuertarifs berechnet. Neu wäre es ein Viertel. Konkret: Ein Ehepaar, das in der Stadt Schaffhausen wohnt und 100'000 Franken Kapital bezieht, zahlt dafür nicht mehr 2'424 Franken an Steuern, sondern 3'030 Franken.

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