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Zürich Schaffhausen Wer darf im Geburtshaus, wer muss im Spital gebären?

Hat eine Mutter ein Kind mit einem Kaiserschnitt zur Welt gebracht, darf sie später nicht mehr in einem Geburtshaus gebären. Das gesundheitliche Risiko sei zu gross, sagt die Zürcher Gesundheitsdirektion. Die Geburtshäuser hingegen sehen das anders und wehren sich.

Die beiden Geburthäuser im Kanton Zürich stehen seit 2012 auf der Spitalliste. Das heisst, beide haben einen Leistungsauftrag und die Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten. Seit Anfang Jahr hat der Zürcher Regierungsrat den Leistungsauftrag eingeschränkt. Neu dürfen Frauen, die einen Kaiserschnitt gehaben hatten, nicht mehr in einem Geburtshaus gebären.

Im Spital ist die Sicherheit eher gewährleistet

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Geburtshäuser wehren sich gegen Kanton (21.8.2015)
02:45 min
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Der Kanton Zürich hat diese neue Regelung aus Sicherheitsgründen aufgestellt. Die Gesundheitsdirektion habe sich intensiv mit dem Risiko auseinandergesetzt, sagt Michael Vetter, der für die Spitalplanung zuständig ist. «Nach einem Kaiserschnitt ist das Risiko einer schweren Blutung bei der Mutter erhöht, zudem ist auch das Kind stärker gefährdet», sagt Michael Vetter gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen». Falls es Komplikationen gäbe, wäre der Spital gerüstet und könnte handeln.

Geburtshäuser kämpfen gegen die neue Regelung

Die beiden Geburtshäuser im Kanton Zürich verstehen die Argumentation der Gesundheitsdirektion nicht. Das Risiko sei minim, sagt Bea Angehrn, Leiterin des Geburtshauses Zürich Oberland. Gemäss ihrer Erfahrungen können acht von zehn Frauen nach einem Kaiserschnitt ihr zweites Kind natürlich, das heisst, auch in einem Geburtshaus gebären könnten. Die Geburtshäuser kämpfen nun auf juristischem Weg, dass der Kanton die Einschränkung wieder rückgängig machen muss.

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