In einer gemeinsamen Aktion haben die Kantons- und die Stadtpolizei Zürich sowie die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat am Dienstag in einer grossangelegten, gemeinsamen Aktion umfangreiche Ermittlungen getätigt. Sie drangen in drei Mehrfamilienhäuser im Kreis 4 ein und befragten über 120 Bewohner.
Gleichzeitig hat die Staatsanwaltschaft zusammen mit der Polizei am Wohnort des Hauseigentümers sowie an den Wohnorten von drei Mitarbeitenden Hausdurchsuchungen durchgeführt. Es konnten beträchtliche Vermögenswerte sichergestellt werden, wie die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich am Donnerstag mitteilte.
Tausend Franken für ein Zimmer mit Schimmel
Gemäss dieser Mitteilung sind die vier Beschuldigten am Mittwoch ein erstes Mal befragt worden. Das Zwangsmassnahmengericht habe in der Folge für alle vier Personen Untersuchungshaft angeordnet, heisst es weiter.
Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Eigentümer der Liegenschaft und drei seiner Mitarbeitenden ein Verfahren wegen gewerbsmässigen Wuchers eröffnet. Konkret wird ihnen vorgeworfen, mutmasslich Mietzinse, die im offenbaren Missverhältnis zu den vermieteten Wohnungen stehen, verlangt zu haben und dadurch die Notlage der auf die Wohnungen angewiesenen Mieter ausgenutzt zu haben.
Für ein Zimmer mit rund 10 bis 20 Quadratmetern verlangte der Vermieter eine Miete von über tausend Franken pro Monat. Ein Teil der Mietobjekte in den sanierungsbedürftigen Häusern verfügt nur über beschränktes Tageslicht. Viele der Bewohner sind Sozialhilfebezüger.
Stadt Zürich als Privatklägerin
Deshalb ist auch die Stadt Zürich direkt involviert. In vielen Fällen zahlte sie nämlich über die Sozialhilfe die Mieten der betroffenen Bewohner. Die Stadt habe daher entschieden, als Privatklägerin in dem Verfahren aufzutreten. Dies gab der Sprecher des zuständigen Sozialdepartementes, Michael Rüegg, gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» bekannt: «Dadurch erhalten wir Akteneinsicht und wir haben Antragsrecht. Vor allem aber können wir Forderungen stellen, sollte es zu einer Verurteilung kommen.» Das heisst, die Stadt könnte zumindest einen Teil der bezahlten Mieten zurückerhalten.
Die Vorgeschichte
Langwieriges Verfahren
Bis es zu einem Urteil kommt, dauert es jedoch noch eine Weile. Wie es in der Mitteilung der Oberstaatsanwaltschaft heisst, werde das «sehr umfangreiche Verfahren» längere Zeit in Anspruch nehmen. Zunächst müssten die zahlreichen Befragungen der Mieter sowie das sichergestellte Material ausgewertet und beurteilt werden.
Die Oberstaatsanwaltschaft weist darauf hin, dass für alle vier Beschuldigten die Unschuldsvermutung gilt. Bei ihnen handelt es sich um drei Männer und eine Frau im Alter zwischen 39 und 56 Jahren.