Die Medienstelle der Zürcher Kantonalbank bestätigt die Meldung der «Neuen Zürcher Zeitung», dass sie eine solchen Bewilligung erhalten habe: «Wir haben die Bewilligung erhalten, die Leaver-Listen zu liefern.» Dies einen Monat, nachdem das Parlament die «Lex USA» versenkt hat. Damit ist der Plan B des Bundesrats in Sachen US-Steuerstreit angelaufen. Dieser gilt für alle Schweizer Banken, welche ins Visier der US-Justiz geraten sind, weil sie Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet haben sollen.
Ziel: Einigung im Steuerstreit
Für die Zürcher Kantonalbank bedeutet das, dass sie nun der US-Justiz sogenannte «Abschleicher»-Listen aushändigen darf und nach einer Einigung im Steuerstreit suchen kann. Folgender Deal ist nämlich das Ziel: Die Bank liefert umfangreiches Datenmaterial über ihr US-Geschäft an das US-Justizdepartement und zahlte eine Busse, dafür verzichten die USA auf eine Anklage gegen die ZKB.