Mit einer solchen Kostenexplosion hatten weder die Zürcher Regierung noch die Gemeinden gerechnet. Auf Anfang 2013 hatte der Kanton die Berechnungsgrundlage für die Zuschüsse für die Kleinkinderbetreuung geändert - nachdem er diese über zwanzig Jahre nicht mehr angepasst hatte. Das Resultat: Statt rund 750 Familien und Alleinerziehenden beantragten plötzlich rund 2400 Unterstützungsgelder.
In der Gemeinde Bäretswil stiegen die Kosten für Betreuungszuschüsse für Kinder bis zwei Jahre sogar von 15'000 Franken (Jahr 2012) auf 160'000 Franken. Ein extremes Beispiel, gab Gemeindepräsident Hans-Peter Hulliger (FDP) zu. Doch das Beispiel zeige auf, dass es eine rasche Korrektur brauche.
Alleinerziehende sollen die Korrektur kaum spüren
Der Zürcher Regierungsrat hat reagiert und die Verordnung schon wieder angepasst, rückwirkend auf Anfang 2014. Die Anpassungen sollen Alleinerziehende kaum tangieren, so das erklärte Ziel. Zwei-Eltern-Familien dürften die Auswirkungen dagegen spüren. Statt rund 1500 Familien dürften in Zukunft nur noch rund 1000 Familien Anrecht auf die Beiträge haben.
Bis im kommenden Herbst soll ausserdem ein Monitoring aufzeigen, welche Wirkung die Zuschüsse für die Kleinkinderbetreuung haben.
Kritik verstummt nicht
Regierungsrätin Regine Aeppli hofft, den Kritikern mit den Korrekturen den Wind aus den Segeln zu nehmen. Die Gemeinden sind denn auch zufrieden mit den Änderungen, die Kosten reduzieren sich auf die Hälfte.
Dennoch dürften die Diskussionen rund um die Kleinkinderbetreuungsbeiträge noch nicht abgeschlossen sein. Denn im Kantonsparlament sind zwei Vorstösse hängig, welche eine deutlich höhere Reduktion der Beiträge verlangen. Und FDP-Kantonsrätin Linda Camenisch, welche die Vorstösse eingebracht hat, sieht keinen Anlass, sie zurück zu ziehen, wie sie auf Anfrage des «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» sagte.
Unterstützung für Kinderbetreuung zu Hause
Die Beiträge zur Kleinkinderbetreuung wurden vor über 20 Jahren eingeführt. Sie sollen Eltern ermöglichen, ihre höchstens zweijährigen Kinder überwiegend selbst zu betreuen. Anspruch haben Eltern, deren Gesamteinkommen und -vermögen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Zudem gilt ein maximaler Beschäftigungsgrad. Beiträge kassieren und die Kinder ständig in eine Tagesstätte geben, geht also nicht.