Die Enthüllungen von Edward Snowden und Datenlecks haben die Bevölkerung sensibilisiert. So erklärt sich der Datenschutzbeauftragte Bruno Baeriswyl die steigende Anzahl der Beratungen im Jahr 2013. Die Bevölkerung wolle wissen, was mit ihren Daten passiere, heisst es im Jahresbericht. Eine repräsentative Umfrage zeigte ausserdem, dass der Schutz persönlicher Daten als sehr wichtig eingestuft wird.
Und zwar egal, ob jemand jung oder alt sei: «Gerade auch Jugendliche gehen sehr bewusst mit ihren Daten um», stellte Baeriswyl in der Befragung fest. Etwa, indem sie auf sozialen Netzwerken wie Facebook gezielt Einstellungen vornehmen, welche den Zugriff einschränken. Das Vertrauen gegenüber öffentlichen Institutionen im Kanton Zürich sei zwar grundsätzlich da, aber nicht gegenüber allen Einrichtungen gleich gross.
Teilweise ungenügende Noten für die Verwaltung
Mit dem Datenschutz nehmen es manche öffentlichen Organe im Kanton Zürich nicht immer so genau. Regelmässige Prüfungen des Datenschutzbeauftragten haben teils erhebliche Lücken aufgezeigt, sagte Baeriswyl an der Medienkonferenz am Dienstag. Der Datenschützer kontrolliert etwa, ob eine Stelle die grundlegenden Schutzmassnahmen im organisatorischen und technischen Bereich getroffen hat. Dies ist gar nicht immer so.
Tips und Tricks des Datenschützers
Generell hat Baeriswyl festgestellt: Je grösser eine Einheit - also etwa eine Verwaltung - desto mehr Know-how zur Datensicherheit ist vorhanden. Bei kleinen Organisationen hapere es eher. Nicht einmal drei von zehn kontrollierten Stellen erfüllten die Sicherheitsanforderungen so, dass Baeriswyl es als «eigentlich gut» einstufte. Sieben von zehn Stellen hielten die Sicherheitsanforderungen zu zwei bis drei Dritteln ein. Bei drei Prozent der Stellen lautete Baeriswyls Urteil: «Sehr, sehr problematisch.»
Öffentlichkeitsprinzip noch wenig bekannt
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser, besagt ein Sprichwort, das Lenin zugeschrieben wird. Im Kanton Zürich wussten aber nur 40 Prozent der Befragten, dass sie ein individuelles Recht auf Information gegenüber öffentlichen Stellen haben. Das Öffentlichkeitsprinzip ist also noch wenig bekannt. Und viele öffentliche Stellen brauchen selbst noch Aufklärung.