Im August 2013 ist der Zürcher Jugendanwalt Hansueli Gürber auf einen Schlag schweizweit bekannt geworden. Grund war das teure Sondersetting für den jungen Straftäter «Carlos», das Gürber eingefädelt hatte. Nun wurde am Wochenende bekannt, dass Gürber ein heikles Nebenamt in diesem Bereich angenommen hat.
Gemäss der Zeitung «Schweiz am Sonntag» ist Gürber seit Anfang Jahr nämlich Verwaltungsrat einer Firma, die genau solche Sondersettings organisiert. Die betreffende Firma betreut zur Zeit drei Jugendliche für die Zürcher Justizbehörden. Gürber ist damit gleichzeitig Auftraggeber und Auftragnehmer. Die Zürcher Justizdirektion war über dieses Nebenamt nicht informiert.
«Gürber dient zwei Meistern»
Dies stösst SVP, FDP und den Grünen sauer auf. Sie forderten am Montag im Zürcher Kantonsrat, dass sich Gürber per sofort Jugendanwalt frühpensionieren lässt - und nicht erst Ende August, so wie dies geplant war. Die Fraktionssprecher begründeten dies mit der Gefahr eines Interessenskonflikts.
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Jürg Trachsel (SVP) erklärte, Gürber dürfe kein solches Verhalten an den Tag legen: «Das ist eine Arroganz gegenüber allen anderen Staatsangestellten im Kanton Zürich.» Auch für die Grüne Esther Guyer wäre ein sofortiger Rücktritt «angemessen»: «Es geht nicht, dass Herr Gürber quasi zwei Meistern dient.»
Gürber: «Die verstehen nicht viel»
Hansueli Gürber selbst nimmt die Rücktrittsforderung gelassen: «Die Kantonsräte zeigen, dass sie nicht so viel verstehen von der Sache», erklärte Gürber gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen». Es werde von ihm als Jugendanwalt erwartet, dass er in solchen Vollzugsinstitutionen mitarbeitet. Einen Interessenskonflikt sieht er nicht.
Gürber betont auch, er habe bis jetzt noch keine Minute für das Verwaltungsratsmandat gearbeitet. Diese Aufgabe sei etwas, das er nach seiner Pensionierung im August angehen wolle. Weshalb er das Nebenamt nicht seinen Vorgesetzten meldete, kann Gürber nicht sagen: «Ich hätte das schon noch getan!»
Graf will nichts entscheiden
Der zuständige Regierungsrat Martin Graf (Grüne) wollte sich zu der Rücktrittforderung nicht äussern. Es sei aber richtig, dass Hansueli Gürber für dieses Nebenamt eine Bewilligung seines Vorgesetzten gebraucht hätte. Ob dies nun personalrechtliche Konsequenzen habe, müsse der Oberjugendanwalt entscheiden. Er selbst habe dies nicht zu entscheiden, so Martin Graf im Interview.