Eine 17-Jährige ging ein Jahr nicht zur Schule, war ungepflegt und kämpfte mit psychischen Problemen. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ordnete deshalb einen Beistand für die Jugendliche an. Dieser soll Mutter und Tochter unterstützen. Ohne Schulabschluss und Therapie sei das Mädchen nicht fähig, eine Ausbildungsstelle zu finden, argumentierte die KESB. Diese Massnahme der KESB wollte die Mutter aber nicht akzeptieren. Sie hatte deshalb Beschwerde beim Bezirksrat eingereicht. Das Zürcher Obergericht hat diese nun aber abgelehnt.
Hygiene weiterhin ein grosses Problem
Obwohl die Mutter versicherte, ihre Tochter habe hunderte Pflegeprodukte zuhause, empfand das Obergericht die Hygiene der 17-Jährigen immer noch als problematisch. Auch eine Lehrstelle hat die Jugendliche immer noch nicht. Die Arbeitgeber attestieren ihr jeweils, sie sei arbeitsscheu und brauche verstärkte Betreuung. Der Beistand sei deshalb gerechtfertigt, kommt das Gericht zum Schluss. Die Mutter muss die Gerichtskosten von 500 Franken deshalb übernehmen.