Bis jetzt setzen die Zürcher Kantons- und die Zürcher Stadtpolizei Videokameras nur zur Überwachung des öffentliche Raums ein. Polizeiliche Personenkontrollen vor laufender Kamera sind aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich. Was Polizisten filmen und von wem die Aufnahmen genutzt werden dürften, müsse vorab sauber geregelt werden, meint Marcel Studer, Datenschützer der Stadt Zürich. Und bis dies geschehe, gehe es vermutlich noch lange.
Für das Zürcher Polizeidepartement, das den Einsatz von BodyCams – kleinen Kameras, die Polizisten auf sich tragen – testen will, kennt Studer einen kürzeren Weg: «Die Stadt hat die Möglichkeit, für solche Situationen eine eigene Gesetzgebung für Pilotversuche zu machen.»
Zürcher Stadtrat muss Pilotversuch absegnen
Tatsächlich will das Zürcher Polizeidepartement diesen Weg einschlagen, wie sein Sprecher auf Anfrage des Regionaljournals bestätigt. Das Departement wird ein provisorisches Reglement für einen befristeten Versuch mit BodyCams ausarbeiten. Bevor das Reglement umgesetzt wird, muss ihm der Gesamtstadtrat allerdings zustimmen. Dies soll frühestens Anfang 2017 geschehen.