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Frank Kleiner: «Die E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen, nicht für mehrere.»
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 12.06.2019. Bild: zvg
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Zuger Polizei Bereits erste Reklamationen wegen E-Trottinetten

Seit ein paar Wochen stehen die E-Trottinette in Zug zum Verleih. Doch einige Benutzer halten sich nicht an die Regeln.

Für E-Trottinette – auch E-Scooter genannt – gelten eigentlich dieselben Regeln wie für Velos. Das heisst: Die Benutzerinnen und Benutzer müssen auf Velowegen oder Strassen unterwegs sein, dürfen also nicht auf den Trottoirs fahren. In den letzten Tagen hätten Zuger Polizisten aber vermehrt E-Trottinettfahrer bemerkt, die sich nicht an die Regeln halten, sagt Frank Kleiner, Mediensprecher der Zuger Strafverfolgungsbehörden.

Auch beim Parkieren läuft noch nicht alles rund. Die E-Trottinette müssten nämlich auf Veloparkplätzen abgestellt werden. Häufig aber würden sie auf Strassen oder Trottoirs hinterlassen.

Ab 16 Jahren ohne Führerausweis erlaubt

Weiter weist die Zuger Polizei darauf hin, dass Jugendliche von 14 bis 16 Jahren für Fahrten mit einem E-Trottinett einen Führerausweis der Kategorie G oder M benötigen. Ab 16 Jahren braucht es keinen Führerausweis. Die Polizei empfiehlt, einen Helm zu tragen. Obligatorisch ist das aber nicht.

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