- Am 1. Juli tritt die Stellenmeldepflicht in Kraft als Umsetzung der Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung».
- Die Unternehmer müssen ihre offenen Stellen beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden.
- Das RAV macht innert drei Tagen Vorschläge für eine Besetzung durch inländische Arbeitnehmer.
- Auch die Ostschweizer Kantone stecken in den Vorbereitungsarbeiten zur Umsetzung der Stellenmeldepflicht.
Die «Zuwanderungs-Initiative» der SVP wurde 2014 angenommen und durch die Bundesversammlung mit einer Gesetzesänderung umgesetzt. Diese sieht Stellenmelde- und Interviewpflicht der Unternehmer zugunsten inländischer Arbeitnehmenden vor. Auf die von der Initiative verlangten Höchstzahlen und Kontingente wird verzichtet.
Bei den Ämtern für Wirtschaft und Arbeit in den Kantonen St. Gallen, Thurgau und Graubünden wird bestätigt, dass die Vorbereitungen auf die Umsetzung der Stellenmeldepflicht laufen.
Vor allem Graubünden sieht sich wenig Neuem gegenüber, da der Kanton wegen der saisonalen Beschäftigung auf dem Bau oder im Gastgewerbe von je her als Arbeitsvermittler fungiere, heisst es auf Anfrage gegenüber der Sendung «Regionaljournal» auf SRF 1.