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Nationaldienst in Eritrea ist kein Asylgrund mehr

Die Schweizer Justiz verschärft die Gangart gegenüber Asylbewerbern aus Eritrea erneut. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Eritreer neu auch dann aus der Schweiz weggewiesen werden können, wenn sie in Eritrea den Nationaldienst beginnen müssen.

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