2018 hat sich die Schweizer Stimmbevölkerung mit 74 % Ja-Stimmen für das Veloweggesetz ausgesprochen. Es verpflichtet Bund und Kantone, ein nationales Velowegnetz zu planen und bis 2042 umzusetzen.
Für das Velofahren fallen keine Gebühren und Abgaben an. Die Benutzung der Strassen und Velowege ist gratis. Nun sollen sich Velofahrende mit dem Kauf einer Velovignette an den Infrastrukturkosten beteiligen. Eine berechtigte Forderung? Diskutieren Sie mit in den Kommentaren.
Aktuelle Finanzierung
Über den Nationalstrassenfonds (NAV) und die Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) werden Nationalstrassen, Agglomerationsprogramme und teilweise Hauptstrassen und Veloinfrastruktur finanziert. Das Geld kommt aus den Einnahmen der Autobahnvignette, der Automobilsteuer und der Mineralölsteuer. Kantone und Gemeinden finanzieren eigene Strassen über Steuereinnahmen und die Motorfahrzeugsteuer.
Autofahrende finanzieren die Strassen mehrfach mit. Velofahren hingegen kostet nichts. Dies will die Zürcher SVP Nationalrätin Nina Fehr Düsel ändern. Sie plant einen Vorstoss für die Einführung einer neuen, obligatorischen Velovignette im Sinne einer Velo-Abgabe. Damit unterscheidet sie sich wesentlich von der bis 2011 obligatorischen Velovignette, welche ausschliesslich als Haftpflichtnachweis diente.
20 Franken pro Jahr
Im Jahr 2021 besassen laut Bundesamt für Statistik 61 % der Schweizer Haushalte mindestens ein Velo. 39 % waren gar in Besitz von zwei oder mehr Velos. Knapp drei Millionen Schweizerinnen und Schweizer schwingen sich zumindest ab und zu aufs Velo.
Nina Fehr Düsel möchte, dass sich Velofahrende direkt an den Infrastrukturkosten beteiligen. Ihr schwebt eine jährliche Abgabe von 20 Franken vor. Ob der Betrag pro Velo oder pro Person fällig wird, ist offen. Denkbar wäre auch eine Kombination mit einer Diebstahlversicherung. Dies könnte der Polizei helfen, gestohlene Velos wiederzufinden. Ob es für den Nachweis eine Klebe- oder E-Vignette sein soll, will Fehr Düsel dem Bundesrat überlassen.
Warnung vor Doppelbesteuerung
Der Verkehrsclub Schweiz VCS hält nichts von einer Velovignette. Insbesondere in den Gemeinden werden Strassen aus den Steuereinnahmen finanziert, Velofahrende zahlen also bereits mit. Viele Menschen besitzen ein Auto und ein Velo, es bestehe die Gefahr einer Doppelbesteuerung.
Auch Pro Velo Schweiz äussert sich kritisch. Der motorisierte Verkehr sei verantwortlich für hohe Unfallkosten und Umweltschäden. Das Velo hingegen brauche wenig Platz, entlastet das Verkehrssystem und verursache am wenigsten Kosten für die Allgemeinheit. Eine Veloabgabe sei kontraproduktiv.
Kantone haben die Veloabgabe abgelehnt
Die Idee einer Veloabgabe ist nicht neu. Auf Bundesebene hatte die SVP bereits 2022 mit einer Motion die Einführung einer Velosteuer gefordert. Sie zog ihren Antrag später wieder zurück. Der Bundesrat hatte auf den hohen Verwaltungsaufwand hingewiesen.
Auf Kantonsebene gab es 2024 in den Kantonen Baselland und Luzern Vorstösse für die Einführung einer Velosteuer. Beide wurden im jeweiligen Kantonsrat abgelehnt. Die Begründung: Es sei aus ökologischen und gesundheitlichen Gründen erwünscht, dass die Bevölkerung Velo fahre. Eine Velosteuer sei kontraproduktiv. Zudem wäre der Verwaltungsaufwand gross und die Kontrolle schwierig.
Sollen sich Velofahrende an den Infrastrukturkosten für Velowege beteiligen? Und wenn ja, wie sollte das Vorhaben umgesetzt werden? Diskutieren Sie mit.