Bei der Miete von Wohnungen können die Parteien mit einer Frist von drei Monaten auf einen ortsüblichen Termin oder, wenn es keinen Ortsgebrauch gibt, auf Ende einer dreimonatigen Mietdauer kündigen.
Die Mieter und Vermieter können eine Wohnung in der Regel nur auf das Ende eines Monats kündigen. Zudem muss die Kündigung rechtzeitig eingereicht werden. Meistens sind die Kündigungstermine und -fristen im Mietvertrag festgelegt. Vielerorts ist der 31. März ein Termin, an welchem bei Zügelunternehmen Hochbetrieb herrscht.
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