Während dem Rundgang durch die alte Wohnung ist nicht immer klar, welche Schäden oder Abnutzungen der Mieter wirklich bezahlen muss. Im «Espresso»-Expertenchat haben deshalb drei Experten Zuhörerfragen zum Thema Wohnungsabnahme beantwortet.
Felicitas Huggeberger vom Mieterverband Zürich und Stefan Baer vom Hauseigentümerverband haben anschliessend die spannendsten Fragen aus dem Chat herausgepickt und im Radiostudio beantwortet:
Wie sauber muss die Wohnung geputzt sein, wenn nachher sowieso renoviert wird?
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Felicitas Huggenberger: Grundsätzlich muss der Mieter die Wohnung sauber zurückgeben. Es lohnt sich daher, mit dem Vermieter zu vereinbaren, was im Falle einer anschliessenden Renovation gereinigt werden muss und was nicht. Man darf aber nicht von sich aus davon ausgehen, dass eine Reinigung nicht nötig ist.
Oft wird bei Wohnungsabnahmen das Wort «besenrein» verwendet. Gibt es eine Definition für diesen Begriff?
Stefan Baer: Normalerweise muss die Wohnung immer gründlich gereinigt werden. Am besten schaut man im Mietvertrag nach, was vereinbart wurde. Die Nebenräume – zum Beispiel Estrich und Keller – können oft besenrein abgegeben werden. Das heisst dann, dass sie einfach gut gewischt sein müssen.
Oft stellt sich die Frage: Muss ich die Renovation bezahlen oder nicht? Wie hoch ist beispielsweise die Lebensdauer eines Spannteppichs?
Stefan Baer: Nach der paritätischen Lebensdauertabelle hat ein Spannteppich eine durchschnittliche Lebensdauer von zehn Jahren. Ist er also beispielsweise fünf Jahre alt, aber bereits stark abgenutzt, muss er ersetzt werden. Allerdings hat der Mieter in diesem Fall nur für die verbleibenden fünf Jahre – also für die Hälfte – aufzukommen.
Ein Vermieter kann schnell einmal sagen, der Teppich ist übermässig abgenutzt. Gibt es da Richtlinien? Wann ist etwas wirklich abgenutzt?
Felicitas Huggenberger: Grundsätzlich gilt: Wenn man normal in der Wohnung gelebt hat, dann kann man von einer normalen Abnutzung ausgehen. Passiert aber ein Missgeschick – zum Beispiel bleibt auf dem Teppich ein Fleck zurück – dann ist das eine übermässige Abnutzung.
Thema Parkett : Wann muss ich bei einem Parkettboden einen Schaden bezahlen und was ist normale Abnutzung?
Stefan Baer: Unter normalen Abnutzungen versteht man kleine Kratzer. Sobald es einen «Hick» hat, ist das eine übermässige Abnutzung, und dann muss der Mieter dafür aufkommen.
Eine besondere Frage aus dem Chat: Ein Hörer hat an der Wohnung selbst eine Veränderung vorgenommen und möchte diese nun so übergeben. Geht das?
Felicitas Huggenberger. Der Mieter muss die Wohnung so abgeben, wie er sie entgegengenommen hat. Es lohnt sich daher immer, zuerst mit dem Vermieter Rücksprache zu nehmen, bevor man selbst etwas verändert.
Und wenn der Nachmieter die Veränderung übernehmen würde: Muss der Vermieter dann einverstanden sein?
Stefan Baer: Nein, der Vermieter muss immer sein Einverständnis dazu geben.