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Abstimmung am 24. November Efas: Befreiungsschlag oder Mogelpackung?

Wie soll in Zukunft die Gesundheitsfinanzierung funktionieren? Seit 14 Jahren arbeitet das Parlament an einer Reform. Kompromisse wurden gemacht. Bundesrat und eine Mehrheit im Parlament sagten ja zur Vorlage. Der VPOD ergriff das Referendum und warnt vor einer «Scheinreform». Ihre Meinung?

Leistenbruch, Operation des Hallux valgus oder Herzschrittmachertransplantation, was früher einen mehrtägigen Spitalaufenthalt zur Folge hatte, kann heute auch ambulant operiert werden. Will heissen, der Patient kommt morgens und kann einige Stunden nach der Operation wieder nach Hause gehen. Das kostet definitiv weniger als eine oder zwei Übernachtungen im Spital.

Wer bezahlt heute?

  • Bei ambulanten Eingriffen zu 100 Prozent die Krankenkasse
  • Beim Spitalaufenthalt bezahlen die Krankenkasse etwas weniger als die Hälfte, der grosse Rest übernimmt der Kanton

Das soll sich ändern

Das soll sich mit der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (Efas) ändern. Die Reform will, so wie es im Namen steht, eine einheitliche Finanzierung. Und will zudem die Langzeitpflege mit in diese neue Finanzierung einbinden. 

Grafik
Legende: Nettokosten: Kosten nach Abzug der Kostenbeteiligung der Patientinnen und Patienten (Franchise und Selbstbehalt) und nach Abzug des Beitrags der Patientinnen und Patienten an die Kosten der Pflegeleistungen. Situation «heute» bezieht sich auf Zahlen von 2022. Krankenversicherungsgesetz und Schätzungen des BAG

Efas ist umstritten

Der VPOD (Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienste) hat das Referendum ergriffen. Nun stimmen wir am 24. November 2024 darüber ab.

Die Efas-Vorlage kurz erklärt

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Die Vorlage für die einheitliche Finanzierung von ambulant und stationär erbrachten Leistungen (Efas) sieht vor, dass Kantone und Krankenkassen die Kosten für alle Gesundheitsleistungen immer gleich aufteilen: Bis zu 73.1 Prozent sollen die Kassen aus Prämiengeldern bezahlen, mindestens 26.9 Prozent die Kantone.

Heute bezahlen die Kassen – mit Prämiengeldern – alleine für ambulante Behandlungen, also wenn die Patienten am Tag des Eingriffs wieder nach Hause gehen. Bei stationären Behandlungen mit mindestens einer Übernachtung im Spital tragen die Kassen hingegen nur 45 Prozent der Kosten. Der Wohnkanton übernimmt 55 Prozent.

Bundesrat und Parlament unterstützen die R evision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) EFAS (Einheitliche Finanzierung der ambulanten und stationären Leistungen). Alle Fraktionen stimmten mehrheitlich zu. Nein-Stimmen kamen von Mitgliedern der SVP, der SP und der Grünen. Der VPOD (der Verband des Personals öffentlicher Dienste) hat das Referendum ergriffen. Nun kommt die Vorlage am 24. November 2024 vors Volk .

 Das sagt das Nein-Komitee

  • Die Krankenkassenprämien werden durch Efas weiter steigen
  • Die Pflegeheimkosten für die einzelne Person werden noch höher ausfallen
  • Der Druck auf das Pflegepersonal wird nochmals zunehmen, darunter wird die Qualität der Pflege leiden.

 Das sagt das Ja-Komitee

  • Die Prämienzahlenden werden über alles gesehen entlastet
  • Unnötige Behandlungen und Spitalaufenthalte werden vermieden
  • Pflegeeintritte werden verzögert, was Kosteneinsparungen bedeutet

Diskutieren Sie mit

Im Forum am Donnerstag, 17. Oktober, von 10 bis 11 Uhr, diskutierten Gäste mit Hörerinnen und Hörern darüber, ob die Efas das Portemonnaie von uns Prämienzahlenden entlastet und ob mit Abstrichen in der medizinischen Versorgung zu rechnen ist.

Die Gäste in der Sendung

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Legende: SRF

  • Pro: Patrick Hässig, GLP – Nationalrat und diplomierter Pflegefachmann
  • Contra: Natascha Wey, Generalsekretärin VPOD

Radio SRF 1, 15.10.2024, 16:12 Uhr

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