Diskussion ums CO₂-Gesetz - Nachtzüge: investieren oder ausrangieren?
Mit Inkrafttreten des CO₂-Gesetzes sollen Nachtzüge ab 2025 mit bis zu 30 Millionen Franken pro Jahr subventioniert werden. Der Bundesrat will die Mittel aber nicht freigeben. Diskutieren Sie in den Kommentaren mit!
Bis 2050 will die Schweiz den Ausstoss von Treibhausgasen auf Netto-Null senken. Wie das erreicht werden soll, wird u.a. im sogenannten CO₂-Gesetz festgehalten, welches 2025 in Kraft tritt. Eine Massnahme unter vielen ist die Förderung von Nachtzugverbindungen, welche innereuropäische Flüge ersetzen. Das Parlament hat entschieden, den Ausbau des Nachtzug-Netzes künftig mit maximal 30 Millionen Franken pro Jahr zu unterstützen.
Das Wichtigste zum CO₂-Gesetz
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Das CO₂-Gesetz ist das Kernstück der politischen Massnahmen zur Erreichung des Netto-Null-Ziels bis 2050.
Im 2020 sollte es einer Totalrevision unterzogen werden. Die enthaltenen Massnahmen (u.a. eine Abgabe auf fossile Brennstoffe oder eine Flugticketabgabe) hätten Autofahren, Fliegen und Heizen verteuert, weshalb die SVP das Referendum ergriff.
2021 wurde das revidierte CO₂-Gesetz an der Urne abgelehnt. Das bestehende Gesetz blieb in Kraft.
Bundesrat und Parlament gingen über die Bücher. Die neue Version baut auf bewährten Instrumenten auf und verzichtet auf neue/höhere Abgaben oder Verbote. In der Frühlingssession 2024 hat das Parlament der Neuauflage des CO₂-Gesetzes zugestimmt, es tritt per 1.1.2025 in Kraft. Es wird die Schweizer Klimapolitik bis Ende 2030 prägen, mit dem Ziel, die Treibhausgasemissionen bis dahin im Vergleich zu 1990 zu halbieren (eine Verpflichtung gemäss dem Pariser Klimaschutzabkommen).
Doch die Förderung des Nachtzugverkehrs ins Ausland soll dem Sparhammer zum Opfer fallen. Bundesrat Albert Rösti plant, die Gelder einzufrieren. Die Massnahme ist Teil des Sparprogramms, mit dem der Bund ab 2027 jährlich 3.5 Milliarden Franken einsparen will.
Umstrittener Entscheid
Der Plan von Albert Rösti stösst auf grossen Widerstand. Das Parlament habe sich mehrmals für die Förderung der Nachtzüge ausgesprochen. Deshalb sei die geplante Streichung der Gelder rechtlich und politisch stossend, heisst es von Mitte-Links. Zudem schwäche die Streichung der Gelder den Schienenverkehr als nachhaltige Alternative zum Luft- und Strassenverkehr.
Die Grünen und die Umweltorganisation «umverkehR» haben einen offenen Brief verfasst und eine Petition gestartet. Damit fordern sie den Bundesrat auf, die vom Parlament beschlossene Förderung der Nachtzüge umzusetzen. Zuvor hatten bereits die Jungparteien von GLP, Mitte, EVP, Grünen und Juso einen offenen Brief an Verkehrsminister Rösti verfasst mit derselben Forderung.
Unterstützung für sein Vorhaben bekommt Rösti aus dem bürgerlichen Lager. Es sei einfacher, geplante Subventionen zu streichen, als bestehende Subventionen zu kürzen. Zudem seien Nachtzüge kaum rentabel zu betreiben, weshalb die Nachtzug-Subventionen wirkungslos verpuffen würden. Und es sei nicht Aufgabe des Bundes, Ferienreisen zu subventionieren.
Nachtzüge in der Schweiz – Geschichte und aktuelles Angebot
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«Der Kluge reist im Zuge, der Neunmalkluge reist schlafend im Zuge.»
Dieses erfundene Sprichwort hätte in den 1960er Jahren wohl eine Mehrheit unterschrieben. Zu dieser Zeit gab es einen regelrechten Nachtzugboom, der 1972 mit der Einführung des Interrail-Tickets für Jugendliche noch verstärkt wurde. Bis Mitte der 1990er Jahre verkehrte eine grosse Zahl unterschiedlicher Nachzüge aus der und in die Schweiz.
Das Aufkommen von Billigfluggesellschaften und Hochgeschwindigkeitszügen führte zum langsamen Niedergang der Nachtzüge. 1999 zogen sich die SBB aus dem City-Night-Line zurück, 2009 stiegen sie ganz aus dem Nachtzuggeschäft zurück.
Per 2016 wollte auch die Deutsche Bahn den Nachtzugverkehr einstellen. In die Bresche gesprungen sind die ÖBB mit dem Nightjet und andere Anbieter mit den EuroNight-Zügen. Sie bringen Reisende über Nacht aus der Schweiz unter anderem nach Amsterdam, Berlin, Hamburg, Bremen, Wien, Graz, Prag, Budapest, Leipzig, Dresden, Ljublijana und Zagreb.
Die Nachfrage nach nachhaltigen Reisemöglichkeiten ist gross. Viele bestehende Nachtzugverbindungen sind Monate im voraus ausgebucht. Mit der Revision des CO2-Gesetzes hat sich das Parlament für die Förderung der Nachtzüge als nachhaltige Alternative ausgesprochen. Die SBB plant in naher Zukunft wieder eine Nachtzugverbindung nach Rom und Barcelona anzubieten.
Problemkind Nachtzüge
Tatsächlich ist es schwierig, Nachtzüge rentabel zu betreiben. Der grenzüberschreitende Betrieb ist komplex, das Personal muss an den Grenzen ausgetauscht werden, und die fälligen Trassenpreise für die grossen Distanzen sind beträchtlich. Zudem haben insbesondere in Schlafwagen verhältnismässig wenig Personen Platz, und das Rollmaterial kommt wenig zum Einsatz, weil es nur in der Nacht fährt. All dies macht den Betrieb teuer. Da kann der Nachtzug mit der Konkurrenz der Billig-Airlines und Fernbussen nicht mithalten.
Eine Streichung der Subventionen würde die Ticketpreise nach oben treiben oder die Nachtzüge gar verhindern. Denn die SBB stellt klar: Ohne den jährlichen Zustupf an das Nachtzug-Netz kommen die geplanten Nachtzüge nach Rom und Barcelona nicht. Das Angebot sei ein «Minusspiel», welche die SBB nicht selbst stemmen können.
Soll der Bund in die Nachtzüge investieren oder gehören Nachtzüge aufs Abstellgleis? Ist der Plan von Bundesrat Rösti rechtlich in Ordnung, oder missachtet er den Willen des Parlaments? Macht der Betrieb von Nachtzügen in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit und die Nachhaltigkeit Sinn?
Gäste im Forum:
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Jonas Lüthy
, Präsident Jungfreisinnige Schweiz
(gegen Subventionen Nachtzug)
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