Konzernverantwortungsinitiative einst und jetzt
Die Konzernverantwortungsinitiative wurde 2020 von einer knappen Mehrheit an der Urne angenommen. Allerdings scheiterte sie am Ständemehr. Die neue Konzernverantwortungsinitiative will fast dasselbe wie die alte: Grosse Konzerne mit Sitz in der Schweiz punkto Menschenrechte und Umweltschutz in die Pflicht nehmen.
- Neu gilt das nur für Firmen ab 1000 Mitarbeitenden und einem Umsatz ab 450 Millionen Franken , KMU sind ausgenommen.
- Konzerne müssen für ihre Tochtergesellschaften Verantwortung übernehmen, eine Haftung für die Lieferkette ist aber ausgeschlossen.
- Wer muss wem beweisen, dass der Konzern seine Sorgfaltspflicht verletzt oder nicht verletzt hat? Die sogenannte Beweislastverteilung ist offener formuliert . Man spricht von einer angemessenen Regelung für die Erbringung von Beweisen.
Neu ist auch dies: Die Schweiz ist eines der letzten Länder in Europa, das kein griffiges Gesetz zur Konzernverantwortung im Ausland hat. Die EU hat seit Sommer 2024 ein Konzernverantwortungsgesetz. Im Abstimmungskampf im Jahre 2020 sagte der Bundesrat, der sich damals gegen die Initiative stellte, man wolle keinen Schweizer Alleingang. Nun haben sich die Bedingungen geändert.
«Pragmatisch und nötig», sagt Kathrin Amacker, ehemalige Mitte Nationalrätin
Die neue Konzernverantwortungsinitiative gehe weniger weit als die alte, sei aber trotzdem griffig. Darum setze sie sich dafür ein, sagt die Alt-Nationalrätin der Mitte Kathrin Amacker. Sie ist nicht die einzige Bürgerliche, die die Initiative unterstützt.
Für die ehemalige Managerin bei Novartis und den SBB ist klar, warum sie sich einsetzt: «Seit mehr als 13 Jahren gelten die UNO Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte: einstimmig verabschiedet und mit expliziter Unterstützung der Wirtschaft. Inzwischen haben zahlreiche Länder darauf aufbauend verbindliche Konzernverantwortungsgesetze verabschiedet». Es sei Zeit, dass dies auch die grosse Wirtschaftsnation Schweiz tue.
«Nicht zielführend», findet Heinz Tännler, Finanzdirektor des Kantons Zug
Heinz Tännler war schon 2020 gegen die Konzernverantwortungsinitiative und ist es heute immer noch. Die meisten Konzerne hielten sich an die internationalen Vorgaben. «Sie machen es nicht nur zureichend, sondern auch gut». Zudem ist für ihn fraglich, ob eine allfälligen Umsetzung der Initiative die Welt tatsächlich ein Stück besser machen würde.
Er sieht auch die Staaten, in denen die Konzerne aktiv sind, in der Verantwortung. «Man kann nicht alles auf die Konzerne abwälzen, wenn in gewissen Staaten erlaubt ist, was hier verboten wäre». Die Schweiz solle eine ganzheitliche Betrachtung vornehmen und sich nicht nur auf das EU-Lieferkettengesetz abstützen, das aufgrund des grossen Widerstandes anderer Mitgliedstaaten überarbeitet und abgeschwächt werde.
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