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Ist die Überbrückungsrente die Lösung?
Aus Forum vom 06.02.2020. Bild: Keystone
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Mitte 50 und ausgesteuert Ist eine Überbrückungsrente die Lösung?

Wer über 50 ist, wird nicht häufiger arbeitslos als andere. Aber: Wer einmal die Stelle verloren hat, tut sich sehr viel schwerer mit der Suche nach einer neuen Arbeit. Die über 50-Jährigen sind 1,5 Mal länger auf Arbeitssuche und häufiger von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen als jüngere Menschen.

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Damoklesschwert Sozialhilfe

Ausgesteuerten Arbeitslosen über 60 droht der Gang zum Sozialamt. Die Zahlen des Bundes sprechen eine klare Sprache. Gerade bei den 50- bis 64-Jährigen ist der Anstieg der Sozialhilfequote in den letzten Jahren stark angestiegen.

Nun diskutiert die Politik einen neuen Vorschlag des Bundesrates: die Überbrückungsrente. Profitieren würden laut Bund jährlich 4'400 Menschen. Ihnen soll der soziale Abstieg kurz vor der Pensionierung erspart werden. Mittlerweile feilschen die Parteien um die Details – entschieden ist noch nichts.

Löst die Überbrückungsrente die Probleme von älteren Arbeitslosen?

Nein, sagt Diana Gutjahr. Die SVP-Nationalrätin führt in Romanshorn einen Stahl- und Metallbaubetrieb und beschäftigt 80 Mitarbeiter. Sie sagt: «Ich lehne die Überbrückungsrente ab. Es ist ein komplett falsches Anreizsystem und reine Symptombekämpfung. 60-Jährige werden gezielt in die Arbeitslosigkeit abgeschoben. Diese Rente ist nicht durchdacht.»

Ja, sagt Daniel Neugart, Präsident und Gründer des Schweizerischen Arbeitnehmerverbandes «Save50Plus». Er sagt: «Die Überbrückungsrente ist dringend notwendig und ein Signal in die richtige Richtung. Aber es muss noch viel mehr passieren. Es kann ja nicht sein, dass älteren Personen kurz vor der Pensionierung noch ein ‘Haken’ gestellt wird.»

Chancen werden mit zunehmendem Alter kleiner

Die Aussichten für ältere Arbeitslose auf einen neuen Job nehmen mit zunehmendem Alter ab. Dies zeigt eine neue Studie. Daniel Oesch, Professor für Sozialwissenschaften an der Uni Lausanne hat am Beispiel mehrere Massenentlassungen von insgesamt 1'200 Personen untersucht, wie die Situation der Entlassenen nach zwei Jahren ausgesehen hat.

«Der Grossteil der Entlassenen hatte wieder eine Stelle.», so Oesch. «Ausser bei den 55- und 60-Jährigen. Da fiel die Erwerbsquote massiv ab. Und die, welche eine Stelle fanden, erhielten deutlich weniger Lohn.»

Eine zweite Studie mit fiktiven Bewerbungen zeigt ein ähnliches Bild. Die Bewerbungsdossiers wurden 500 Personalverantwortlichen vorgelegt. Das Resultat: Ab 55 Jahren nimmt die Chance, sich vorstellen zu können, klar ab.

Der Bundesrat sieht die Überbrückungsrente als Teil eines ganzen Massnahmenpaketes. Das Ziel sei, dass ältere inländische Arbeitnehmer konkurrenzfähig bleiben. Der Bundesrat und die Sozialpartner wollen, dass Schweizer Unternehmen so viele Arbeitskräfte wie möglich im Inland rekrutieren.

Voraussetzungen für eine Überbrückungsleistung

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  • Mit 60 aus der ALV ausgesteuert: Darunter fallen Personen, die mit 58 Jahren oder später ihre Stelle verloren und die Mindestbeitragszeit von 22 Monaten erfüllt haben, denn sie haben Anrecht auf 520 Tage Arbeitslosengeld.
  • 20 Jahre in der AHV versichert, mit einem Erwerbseinkommen in der Höhe von je 75 Prozent der maximalen AHV-Altersrente.
  • In den 15 Jahren vor der Aussteuerung während 10 Jahren ein Erwerbseinkommen in der Höhe von 75 Prozent der maximalen AHV-Altersrente.
  • Das Vermögen ist kleiner als 100'000 Franken (Ehepaare: 200'000 Franken). Das ist die gleiche Vermögensschwelle, die auch bei den Ergänzungsleistungen (EL) gilt. Selbstbewohntes Wohneigentum wird nicht berücksichtigt.
  • Kein Bezug der AHV oder IV.

(Quelle: Mitteilung des Bundesrats vom 30.10.2019)

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