An der heutigen Jahresbilanz-Medienkonferenz des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten bekräftigt Hanspeter Thür, dass es ein Recht auf Vergessen gibt. Und dass die entsprechende Rechtspraxis schon lange vor dem Internet galt: Alte Geschichten mit persönlichkeitsverletzendem Potential dürfe man nur ausgraben, wenn es ein überwiegendes öffentliches Interesse gebe.
Nach verschiedenen Gerichtsurteilen, insbesondere dem des Europäischen Gerichtshofes gegen Google, ist klar, dass diese Praxis nicht nur für Journalisten gilt, sondern auch für Internet-Unternehmen. Zeitungen kann man verpflichten, etwas nicht immer und immer wieder hervorzuholen. Das soll auch für Google gelten.
Vergessen ist nicht löschen
Doch was hier eigentlich gefordert wird, ist nicht das Recht auf passives Vergessen, sondern das Recht auf aktives Löschen.
Denn Vergessen bedeutet, dass Erinnerungen zugedeckt wurden mit Neuem oder einfach mit der Zeit verblassen.
Und im Gegensatz zur Behauptung, das Internet vergesse nie, kann das Internet, dieses kollektive Gedächtnis, sehr wohl vergessen. Server oder Dienste werden abgeschaltet, Inhalte verschwinden, Links funktionieren nicht mehr. Geschichten, die niemanden mehr interessieren, verschwinden auf den hinteren Seiten der Suchresultate. Information wird mit neuer zugedeckt, die alten Schichten vermodern.
Eben so wie echtes Vergessen: Wir können uns an etwas nicht erinnern, das wir auf keinen Fall vergessen wollten. Umgekehrt erinnern wir uns immer wieder an etwas, das wir lieber vergessen wollten.
Besonders ironisch muss das sein für diejenigen, die dieses Vergessen eben aktiv zu erzwingen versuchen. Der Spanier, der nicht wollte, dass man seine alten finanziellen Probleme immer noch findet, hat zwar vom Europäischen Gerichtshof recht erhalten. Doch in jedem Artikel, der über das Urteil berichtete, wurde erneut an eben diese finanziellen Probleme erinnert.
Gleich erging es der Gattin des ehemaligen deutschen Bundespräsidenten, die sich gegen die automatische Vervollständigung des Suchbegriffs nach ihrem Namen wehrte und dadurch immer wieder an genau das ehrverletzende Gerücht erinnerte, das sie aus der Welt zu schaffen versuchte.
Umgekehrt versuchen Internet-Archivare, die gewaltigen Mengen Inhalte dieses riesigen, sich ständig erneuernden Netzes für die Nachwelt zu erhalten.
Willkür akzeptieren
Die Differenzierung zwischen «löschen» und «vergessen» ist nicht nur Sprachklauberei. Und sie soll weder die entsprechenden Gerichtsurteile noch die Arbeit der Datenschützer in Frage stellen. Aber Vergessen ist ein viel komplexerer Vorgang als Löschen. Diesen Unterschied müssen wir begreifen, um richtig einzuschätzen, was wir von Gesetzen und Urteilen erwarten können.
Vergessen ist zufällig. Diese Willkür ist es, die uns stört. Wir wollen den Vorgang des Vergessens kontrollieren. Doch dafür ist er zu komplex.
Dass unser biologisches Gedächtnis unzuverlässig und nicht immer kontrollierbar ist, müssen wir akzeptieren. Das werden wir wohl auch bei diesem neuen kollektiven Gedächtnis Internet akzeptieren müssen.