Der Speisewagen wurde von der Generaldirektion der SBB zur Verfügung gestellt. So konnten die Raststättebetreiber das Gesetz umgehen, denn richtige Restaurants bei einer Raststätte waren noch nicht erlaubt.
Das Nationalstrassen-Gesetz schrieb damals vor, dass Autofahrern entlang der Nationalstrassen «Erfrischungsräume» zur Verfügung gestellt werden sollen. Das Amt für Strassen- und Flussbau interpretierte diese als «Kaffeebars». Eine spätere Richtlinie aus den 1960er Jahren erweiterte diese Definition und erlaubte Getränke und kleinere Esswaren, nicht aber eigentliche Mahlzeiten.
Vor allem Wirte, die Restaurants nahe der Autobahn betrieben waren Gegner der Autobahnrestaurants. Sie befürchteten bereits beim Umleiten der Verkehrsströme über die Autobahn grosse Gewinneinbrüche. Allerdings veränderte sich mit dem Bau der Autobahn auch die Kundschaft. Autofahrer legten mit dem Anschluss an das Europäische Autobahnnetz grössere Distanzen zurück und das Bedürfnis, unterwegs kurz und zu jeder Tageszeit einkehren zu können, wuchs. Im Ausland war dies bereits möglich.
Der Begriff «Erfrischungsraum» wurde mit dem Bau der ersten Autobahntankstelle weiter ausgeweitet. Der Eisenbahnwagon in Kölliken servierte nun auch warme Speisen. Nach einem Jahr im Einsatz auf der Raststätte kehrte er wieder als Speisewagen auf die Schienen zurück. In Kölliken vergingen noch vier Jahre bis zur Eröffnung des ersten festen Restaurants.