Die Landwirtschaft wir nicht nur im Berg- und Talgebiet, sondern auch auf den Alpen für ihre Leistungen entschädigt. Sollten die Sömmerungsbeiträge früher vor allem die Berglandwirtschaft finanziell unterstützen, so geht es dem Bund heute in erster Linie darum, die Kulturlandschaft im Sömmerungsgebiet zu erhalten, das Einwachsen offener Alpweiden und auch deren Übernutzung zu verhindern.
Zahlungen werden durch verschiedene Faktoren bestimmt
Die Beiträge werden nach «Normalstoss» ausbezahlt. Diese Grösse berücksichtigt einerseits Art und Alter der Tiere und anderseits die Aufenthaltsdauer auf der Alp. Ein Normalstoss entspricht einer Milchkuh, die hundert Tage gesömmert wird. Werden Tierkategorien gealpt, die weniger Futter benötigen, oder dauert die Sömmerung weniger als hundert Tage, sind mehr Tiere zulässig – und umgekehrt.
Für jeden Sömmerungsbetrieb haben die Kantone einen «Normalbesatz» bestimmt, der sagt, wie viele Tiere gehalten werden sollten, damit die Sömmerungsweiden optimal genutzt werden und auch in Zukunft nutzbar bleiben. Die Kantone überweisen den Sömmerungsbetrieben die Beiträge für den vergangenen Alpsommer jeweils nach dem Ende der Alpsaison.